Schaufel Eis Räumen

Mit einem Spaten lässt sich das Eis lösen – besser noch: mit einer Eisscharre. Foto: Arist von Harpe

Diese Steinbruch-Arbeit müssen jetzt eigentlich viele machen

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Glatteis vor der eigenen Haustür ist nicht nur nervig, sondern kann schnell teuer werden. Denn in Hamburg gilt eine klare Räum- und Streupflicht: Eigentümer – oft auch Mieter – müssen dafür sorgen, dass Gehwege sicher passierbar sind. Wer das Eis einfach liegen lässt, riskiert ein saftiges Bußgeld und haftet im schlimmsten Fall bei Unfällen. Doch wie bekommt man festgefrorenes Eis am besten weg?

In Hamburg müssen Gehwege bei anhaltendem Schneefall in der Nacht werktags bis 8.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr geräumt sein. Wichtig: Schnee zu räumen allein reicht nicht – auch festgetretenes Eis muss entfernt oder zumindest abgestumpft werden. Ein schmaler, sicher begehbarer Streifen genügt, meist etwa ein Meter Breite.

Bessere Alternative: Eisscharre statt Streusalz

Das effektivste Werkzeug bei hartem Eis ist die Eisscharre – alternativ kann es auch ein Spaten sein. Damit lässt sich die gefrorene Schicht mit Muskeleinsatz lösen – mühsam, aber erlaubt. Streusalz zum Abtauen ist in Hamburg dagegen grundsätzlich verboten, weil es Pflanzen schädigt und ins Grundwasser gelangt.

Fertig: Der Gehweg ist vom Eis geräumt. Arist von Harpe
Gehweg Eis Winter Räumen
Fertig: Der Gehweg ist vom Eis geräumt.

Erlaubt sind dagegen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese sorgen dafür, dass Passanten nicht ausrutschen, auch wenn das Eis noch nicht komplett entfernt ist. Wichtig: Nach dem Winter kann das Streumittel wieder zusammengekehrt und für den nächsten Einsatz weggeräumt werden.

Warmes Wasser gegen Eis? Das macht es nur noch schlimmer

Ein Tipp aus der Praxis: Eis lässt sich am besten entfernen, wenn es tagsüber leicht antaut oder kurz nach dem Schneefall, bevor es festfriert. Wer früh räumt, erspart sich später die Steinbruch-Arbeit. Warmes Wasser ist übrigens tabu – es gefriert schnell erneut und verschlimmert die Lage.

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In Mietshäusern regelt meist der Mietvertrag oder die Hausordnung, wer räumen muss. Ist dort nichts festgelegt, bleibt die Pflicht beim Eigentümer.

Finanzsenator Andreas Dressel droht Räummuffeln: „Bei schweren Verstößen muss man unter Umständen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.“ Wer unsicher ist, sollte lieber einmal mehr zur Schaufel greifen – das ist günstiger als ein Sturz mit Folgen.

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