Katharina Fegebank

Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) ist mit der Reform des Heizungsgesetzes nicht einverstanden (Archivbild). Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen

„Desaster” und „fataler Rückschritt”: Fegebank sauer über neues Heizungsgesetz

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Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) übt scharfe Kritik an der Reform des Heizungsgesetzes. Die schwarz-rote Bundesregierung will unter anderem den Einbau von Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich machen.

„Mit diesem Entwurf will Schwarz-Rot den Klimaschutz im Gebäudesektor faktisch abschaffen – ein fataler und besorgniserregender Rückschritt”, sagte Fegebank am Mittwoch. „Während wir hier in Hamburg die Energie- und Wärmewende konsequent umsetzen und die Modernisierung des Gebäudesektors vorantreiben, soll fossilen Gas- und Ölheizungen wieder der rote Teppich ausgerollt werden.”

Das sei ein Desaster, weil Betriebe und öffentliche Unternehmen massiv in Know-how, Personal und Lieferketten für moderne Wärmepumpen- und Fernwärmetechnologie investiert hätten. „Wer jetzt die Rolle rückwärts macht, entzieht der Wirtschaft und dem Handwerk die Planungssicherheit. Unter dem Deckmantel der Technologieoffenheit lockt man die Menschen zudem geradewegs in eine Kostenfalle”, so Fegebank.

Heizungsgesetz-Reform: Keine Klimaneutralität bis 2040

Am Ende seien es vor allem Mieter und Eigentümer, die für solche Experimente die Zeche zahlen müssten. „Wir werden uns in Hamburg im Rahmen unserer Möglichkeiten dagegenstemmen und weiter konsequent auf die Wärmewende mit sauberen, günstigen und verlässlichen Energien setzen”, so Fegebank weiter. Klar sei jedoch: Die Pläne aus Berlin würden faktisch den Abschied von den geltenden Klimazielen bedeuten. „Auf Basis eines solchen Gesetzes könnten weder Bund noch irgendein Bundesland die Klimaneutralität 2040 oder 2045 erreichen. Dieser Entwurf darf deshalb so keinesfalls Realität werden.”

Der Entwurf für die Reform des Gebäude-Energiegesetzes, das sogenannte „Heizungsgesetz“, sieht unter anderem vor, dass Immobilienbesitzer weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt.

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Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen. (abu/dpa)

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