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  • Schilder wurden von der Stadt aufgehängt, um Bürgern die Regeln zu verdeutlichen. 
  • Foto: Sun

Der Super-Sonne-Sonnabend: Nach Kontaktverbot – was darf ich und was darf ich nicht?

Die Wettervorhersage für den heutigen Sonnabend verspricht strahlenden Sonnenschein. Doch durch das Kontaktverbot ist es nur eingeschränkt möglich, den sonnigen Sonnabend an der frischen Luft zu genießen. Doch was heißt das genau? Die MOPO hat einen genauen Blick auf die neuen Regelungen geworfen und erklärt Ihnen, was Sie dürfen, und wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollten.

Die soziale Abschottung wegen des Coronavirus ist für den Großteil der Hamburger eine Belastung. Da leistet auch die sonnige Wettervorhersage für das Wochenende keine Abhilfe – denn in den eigenen vier Wänden spielt das Wetter draußen eine weniger wichtige Rolle. Laut wetter.com liegt die Regenwahrscheinlichkeit für den Sonnabend bei null Prozent. Stattdessen Sonne satt und milde 13 Grad. Doch ist es durch das neue Kontaktverbot, das Kanzlerin Merkel am 22. März verkündete, überhaupt noch möglich raus zu gehen und das schöne Wetter zu genießen?

Hamburg: Die Regeln durch die verhängte Kontaktsperre

Die bundesweit verhängten Kontaktsperren sind jedenfalls eindeutig: Maximal zwei Personen dürfen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Wo immer es möglich ist, sollte ein Mindestabstand von mindestens 1.5 Metern, besser noch zwei Metern, eingehalten werden. Innerhalb von Familien und Personen des eigenen Hausstands gibt es keine Einschränkungen bei der Personenzahl. Feiernde Gruppen sind verboten sowie der Besuch von Dienstleistungsbetrieben, die so oder so in dieser Zeit geschlossen sind. Wer sich an diese Regeln hält, kann jedoch auch ein wenig Sonne tanken am Sonnabend. 

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Schilder wurden von der Stadt aufgehängt, um Bürgern die Regeln zu verdeutlichen. 

Foto:

Sun

Denn es ist durchaus möglich mit einer weiteren Person oder unbegrenzt vielen Familienmitgliedern einen Spaziergang beispielsweise an der Elbe oder Alster zu machen. Es ist dabei nur besonders wichtig, Abstand zu anderen Personen einzuhalten und Rücksicht zu nehmen, vor allem auch bei engen Durchgängen oder schmalen Wegen.

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Hier gilt wiederum, mindestens 1.5 Meter Abstand zu halten. Auch individueller Sport und Bewegung draußen sind uneingeschränkt möglich. Gassi-Gänge mit dem Hund oder das Toben mit den eigenen Kindern sind ebenfalls erlaubt. Das alles sind Möglichkeiten, sich die Zeit draußen bei schönem Wetter zu vertreiben.

Kontaktsperre in Hamburg: Bei Nichteinhaltung drohen Strafen

Doch Vorsicht! Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. In Nordrhein Westfalen und Baden Württemberg sind sogar Strafzahlungen von bis zu 25.000 Euro möglich. In Hamburg können jedoch auch Strafen auf Personen zukommen, darüber entscheidet dann im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft.

Wer an diesem Wochenende beispielsweise beim Grillen mit einer großen Gruppe erwischt wird, muss mit erheblichen Strafen rechen: „Die Kollegen würden in so einem Fall die Identität der Beteiligten feststellen, einen Bericht über die Straftat schreiben und an die Staatsanwaltschaft übergeben“, sagte Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer gegenüber dem NDR. Dann könne es ein beschleunigtes Strafverfahren geben.

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Die Verordnung, die von Kanzlerin Angela Merkel ausgesprochen wurde, soll eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten.

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