Corona
  • Der Mann starb in einer Maschine der Pegasus Airline. (Symbolfoto)
  • Foto: dpa

Corona-Toter im Urlaubsflieger: Jetzt äußert sich die Fluggesellschaft

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Am 25. Oktober landete in Hamburg ein Flugzeug der Pegasus Airline. Beim Ausstieg der Passagiere machten die Stewardessen dann eine schreckliche Entdeckung: In einer Reihe saß ein toter Mann. Die Obduktion ergab, dass er mit dem Corona-Virus infiziert war. Nun meldet sich die Airline zu Wort.

Der Airbus A320 der türkischen Fluggesellschaft landete gegen 13 Uhr auf dem Hamburger Flughafen. Beim Ausstieg der Schock. Ein lebloser Mann (51) wurde in einer der Sitzreihen entdeckt. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Später kam heraus, dass er mit dem Coronavirus infiziert war.

Polizei ermittelt wie es zu dem Vorfall kommen konnte

Der 51-Jährige mit russischen Wurzeln lebte in Geesthacht (Schleswig Holstein) und war eine Woche zuvor nach Istanbul geflogen. Ob aus geschäftlichen oder touristischen Gründen ist unklar. Sicher ist, dass er gegen 10 Uhr in Istanbul die Maschine des Fluges PC1043 nach Hamburg betrat. Vermutungen, dass er bereits tot an Bord geschafft wurde, bestätigten sich nicht.

Die Ermittlungen, wie der Mann trotz Infektion den Heimflug antreten konnte, laufen auf Hochtouren. Dazu ein Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde: „Im Allgemeinen gelten die Bestimmungen der Einreiseverordnung, nach der entweder ein Test oder ein Impfnachweis vorgewiesen werden muss, wenn eine Einreise aus der Türkei erfolgt“. und weiter -„Sofern bei Passagieren im Nachgang des Fluges Covid-Infektionen festgestellt werden, erfolgt eine Kontaktpersonennachverfolgung. Standardmäßig werden die Passagiere aus den umliegenden Reihen informiert und für sie eine Quarantäne angeordnet“.

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In einer Stellungnahme vom Montag teilte die Pegasus Airline mit, dass der 51-Jährige den Rückflug nur unter vollständiger Einhaltung der Covid19-Bestimmungen zwischen Deutschland und der Türkei antreten durfte – und auch einen vollständigen Impfnachweis vorgelegt habe. Weiter ging die Airline nicht auf den Fall ein, bot aber ihre Mithilfe bei weiteren Ermittlungen an.

Auf die Frage, ob der Passagier womöglich mit einen gefälschten Impfnachweis den Rückflug nach Hamburg antreten konnte, antwortete die Polizei, dass dies zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Ermittlungsverfahren war.

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