• Polizisten kontrollieren die Einhaltung der Corona-Vorgaben. (Symbolbild)
  • Foto: Markus Scholz/dpa

Corona-Regeln in Hamburg: Darf die Polizei einfach die Wohnung kontrollieren?

Der zweite Corona-Lockdown steht bevor, Restaurants, Bars und Co. müssen ab Montag erneut schließen. Umso mehr wird befürchtet, dass sich Feiern zunehmend in private Räume verlagern – wie auf St. Pauli, wo die Polizei anrückte und eine illegale Party auflöste. Aber ist die Kontrolle von Wohnungen durch die Polizei einfach so möglich?

Grundsätzlich ist es ab Montag bundesweit nicht mehr erlaubt, sich mit mehr als zehn Personen zu treffen. Diese dürfen aus maximal zwei Haushalten stammen. In Hamburg gilt das bereits. Ob die Regeln eingehalten werden, ist im privaten Raum schwerer zu kontrollieren, als im öffentlichen Raum. 

Darf die Polizei einfach klingeln und kontrollieren? 

Die kurze Antwort ist: nein. Die Polizei habe auch jetzt nicht das Recht, nach gut dünken in jeder Wohnung mal nachzugucken, wer denn wo gemeldet sei, der sich da aufhält, erklärt Lea Voigt, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das wäre ja auch ein Szenario, was einen schrecken müsste, wenn die Polizei das dürfte.” Grundsätzlich ist die Wohnung laut Artikel 13 des Grundgesetzes unverletzlich. 

Was ist, wenn ein Verdacht auf einen Corona-Regelverstoß besteht? 

Dann sieht die Sache etwas anders aus. Laut Artikel 13 gibt es nämlich auch ein paar Ausnahmen. Dazu zählt die Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch die Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – auch zur Bekämpfung der Seuchengefahr.

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So könne die Polizei die Wohnung betreten, wenn sie zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona-Regeln verfolge. Dazu bräuchte sie aber einen richterlichen Beschluss. Außerdem sei das Betreten der Wohnung nur dann möglich, wenn es zur Aufklärung einer möglichen Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich sei.

Hamburg: Kontrollen nur bei Hinweis auf Party

Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) kündigte am Freitag an, im privaten Bereich eher sensibel vorzugehen. „Die Polizei geht nicht von Tür zu Tür und klopft und überprüft die Einhaltung der Eindämmungsverordnung. Aber wenn wir einen Anlass haben, einen Hinweis, dass da irgendwo eine wilde Party stattfindet, dann stehen wir da vor der Tür und das wird dann kein so freundlicher Kontakt“, sagte Grote. (dpa/lmr)

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