UKE-Forscher: Cannabis-Konsum nicht gestiegen – dafür neue Probleme
Zwei Jahre nach der Teil-Legalisierung von Cannabis haben Wissenschaftler einen Zwischenbericht zu den Folgen der Entscheidung vorgelegt. „Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Forschungsverbands.
Die Autoren nennen allerdings auch eine Reihe von Problemen – etwa wachsende Schwierigkeiten der Polizei bei der Strafverfolgung am Schwarzmarkt sowie einen Rückgang der Suchtprävention bei jungen Leuten.
Cannabis-Legalisierung: Schwarzmarkt verliert an Bedeutung
Erste Erkenntnisse deuteten auf eine „schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes“ für Cannabis hin, heißt es in dem Bericht. Dies könnte zu einer „finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen beitragen“. Ein „moderat wachsender Anteil“ des in Deutschland konsumierten Cannabis stamme aus grundsätzlich legalen Quellen – also aus dem Eigenanbau in Anbaugemeinschaften oder dem legalen Erwerb von Medizinalcannabis in Apotheken. Für eine abschließende Beurteilung der Teil-Legalisierung auf die Kriminalität sei es aber noch zu früh.
Die Evaluierung des Cannabis-Gesetzes durch wissenschaftliche Berichte ist in dem Gesetz selbst festgeschrieben. Die Befunde sollen dazu dienen, das Gesetz bei Bedarf nachzubessern. Der am Mittwoch vorgelegte Zwischenbericht ist der zweite dieser Art. Verfasst wurde er von Forschenden der Universität Tübingen und den Uni-Kliniken Düsseldorf und Hamburg-Eppendorf (UKE) im Rahmen des Forschungsprojekts Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN).
Import von Medizinalcannabis ist um 200 Prozent gestiegen
Der Zwischenbericht führt eine Reihe problematischer Entwicklungen auf, die nach Einschätzung der Forschenden Nachbesserungen der Regeln erfordern. So sei die kräftig wachsende Verschreibung von Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt „nicht durch Studien gerechtfertigt“, und sie berge „ein erhöhtes Gesundheitsrisiko“ wegen der Gefahr psychischer Folgewirkungen. Der Import von Medizinalcannabis sei von 2024 auf 2025 um knapp 200 Prozent gestiegen.
Deutschland habe mit dem Cannabisgesetz „den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen“, erklärte EKOCAN-Koordinator Jakob Manthey. Dies gehe einher mit einer „zunehmenden Gefährdung für den Gesundheitsschutz durch die Nutzung hochpotenter Cannabisblüten“. Hier müsse gesetzlich nachgesteuert werden.
Zur weiteren Schwächung des Schwarzmarktes: Stärkung der Anbauvereinigungen gefordert
Defizite sehen die Forschenden bei der Nutzung von Anbauvereinigungen, in denen Cannabis-Nutzer die Substanz legal selbst anbauen dürfen. Bislang seien „nur sehr wenige Anbauvereinigungen genehmigt“ worden, heißt es in dem Bericht. „Die nur langsame Verdrängung des Schwarzmarktes könnte durch eine Stärkung der Anbauvereinigungen beschleunigt werden.“ Hierzu gehöre insbesondere die Vereinfachung gesetzlicher Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis.
Ungeachtet der begrenzten Teil-Legalisierung von Cannabis besteht in Deutschland nach wie vor ein Schwarzmarkt. Infolge der Teil-Legalisierung sei es aus Sicht der Polizei „schwieriger geworden, die Akteurinnen und Akteure auf dem Schwarzmarkt für den verbotenen Handel mit Cannabis zur Rechenschaft zu ziehen“, heißt es in dem Bericht, für den die Forschenden rund 2000 Mitarbeitende aus den Reihen der Kriminalpolizei befragten.
Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Bezug von Cannabis auf dem Schwarzmarkt zurückgegangen sei, erklärte Studien-Mitautor Jörg Kinzig, Kriminologe von der Universität Tübingen. „Gleichzeitig wird insbesondere von den Strafverfolgungsbehörden beklagt, dass der Verfolgungsdruck auf die cannabisbezogene Kriminalität nachgelassen habe.“
Frühinterventions- und Beratungsangebote für Jugendliche gehen zurück
Mit der Teil-Legalisierung sollte eigentlich zugleich der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Die vorliegenden Daten zeigten jedoch, „dass Frühinterventions- und Beratungsangebote durch Jugendliche, die Cannabis konsumieren, infolge der Gesetzesreform deutlich seltener in Anspruch genommen werden als vor der Einführung der Novelle“, heißt es in dem Zwischenbericht. Der Grund liege darin, dass es durch die Justiz „keine regelhaften Zuweisungen zu Frühinterventionskursen“ mehr gebe. Hier seien Änderungen erforderlich.
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Die vor einem Jahr ins Amt gekommene Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht die Teil-Legalisierung von Cannabis kritisch und strebt gesetzliche Verschärfungen an. Der Abschlussbericht des Forschungsverbunds wird im April 2028 erwartet. (dpa/mp)
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