Block-Kinder entführt: Tochter erhebt Vorwürfe gegen Mitarbeiterin des Jugendamtes
Kurz vor dem Prozessbeginn gegen Christina Block wegen Kindesentführung wird erneut deutlich, mit welch harten Bandagen in dem Konflikt gekämpft wird. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes geriet in den Verdacht, Beihilfe zur Kindesentziehung geleistet zu haben, als sie die beiden Kinder am 4. Januar 2024 kurz nach der Entführung im Haus der Mutter in Ohlsdorf getroffen hatte. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen aufgrund der Schilderungen des Mädchens Ermittlungen auf.
Die Ermittlungen basieren auf den Aussagen der damals 13-jährigen Tochter: Das Mädchen hatte gegenüber der Polizei erklärt, die Jugendamtsmitarbeiterin habe bei dem Hausbesuch nicht auf ihren Wunsch reagiert, von der Mutter weggebracht zu werden. Sie habe um Hilfe für sich und den zehnjährigen Bruder gebeten, unter Tränen geschildert, dass sie ihre Familie in Dänemark vermisse und den Wunsch geäußert, mit ihrem Vater zu telefonieren.
Die Frau habe ihr aber nicht geholfen, sie fühle sich im Stich gelassen, weil das Jugendamt doch ausdrücklich dazu da sei, Kindern zu helfen. Gegenüber dem Jugendamt erklärte das Mädchen sogar, es wäre ihr lieb, wenn die Frau ihren Job verlieren würde. Die Aussagen der heute 14-Jährigen erfolgten nach der Rückkehr der Kinder nach Dänemark und laut Akten im Beisein des Vaters.
Staatsanwaltschaft sieht Vorwürfe nicht bestätigt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt gegenüber der MOPO Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Bezirksamts Nord, betont jedoch: „Der Vorwurf der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger ließ sich dabei jedoch – Stand heute – nicht erhärten.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.
Tatsächlich stehen die Beschreibungen des Mädchens nach MOPO-Informationen in krassem Gegensatz zu dem Bericht, den die Mitarbeiterin selbst über ihren Hausbesuch verfasst hat und in dem der Umgang zwischen Kindern und Mutter als entspannt und zugewandt beschrieben wird. Die Kinder hätten keine Angst oder ablehnendes Verhalten gegenüber der Mutter gezeigt und hätten sie mit „Mama“ angesprochen. Um die gewaltsamen Umstände, die die Geschwister in jenen Januartagen überhaupt erst in das Haus der Mutter gebracht hatten, die traumatische Entführung in der Silvesternacht, sei es bei dem Besuch ausdrücklich nicht gegangen.
Gerd Uecker, Anwalt des Vaters, zeigt sich überrascht über die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft: „Ich kenne das Mädchen. Wenn sie sagt, sie habe um Hilfe gebeten, dann hat sie das auch getan.“ Die Kinder hätten zu dem Zeitpunkt nicht einmal gewusst, ob ihr Vater den Überfall in der Silvesternacht überlebt habe: „Ich kann mir keinen Reim darauf machen, warum die Mitarbeiterin des Jugendamtes so ein friedliches Zusammensein mit der Mutter schildert.“
Sohn weinte bei Trennung von der Mutter
Auch Schilderungen, wonach der damals zehnjährige Sohn sich kaum von seiner Mutter trennen wollte und weinend auf ihrem Schoß gesessen habe, rückt der Anwalt in ein anderes Licht: „Nach meinen Informationen hatte die Mutter den Kindern gerade gesagt, dass sie sich vielleicht nie wieder sehen würden, weil sie für lange Zeit ins Gefängnis müsse. Welches Kind würde da nicht weinen?“
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Bei den Ermittlungen kam außerdem heraus, dass die Jugendamtsmitarbeiterin den sehr positiv formulierten Bericht über den Hausbesuch inklusive einer freundlichen Ansprache auch an Christina Block geschickt hat, was eigentlich nicht üblich ist. Einen Tag später, am 5. Januar 2024, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Eilverfahren, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt mittlerweile in Dänemark hätten. Der Junge und das Mädchen wurden dem Vater übergeben. Sie leben derzeit an einer geheimen Adresse in Dänemark, besuchen unter falschen Namen die Schule.
Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Mitangeklagte beginnt am 11. Juli. Vorwurf: Kindesentführung. Bis zum 23. Dezember sind 37 Verhandlungstage geplant.