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  • Foto: Bodo Marks/picture alliance/dpa

Blankeneser Treppenviertel : Neubau-Zoff in Hamburgs Millionärs-Quartier

Ein großes Gartengrundstück, Millionäre als Nachbarn, direkter Blick auf die Elbe – ein idealer Bauplatz, dachte sich ein Hamburger Eigentümer. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Nach langem hin und her hat der Senat die von der Bezirksversammlung Altona ausgestellte Baugenehmigung nun gekippt.

Auf dem Baugrundstück im Treppenviertel in Blankenese wollte der Eigentümer eigentlich einen Neubau errichten, von dem aus man freien Blick auf die Elbe hätte. Weil dies laut Bebauungsplan nicht möglich war, zog er vor das Oberverwaltungsgericht.

Dort erwirkte er, nach Angaben des Bezirksamts Altona, einen Vergleich, der es ihm erlaubte in einer anderen Lage auf seinem Grundstück zu bauen. So wäre der Neubau nicht in der Blickachse des Treppenviertels.

Bezirksversammlung genehmigt den Bau

Der Bauherr stellte trotzdem einen neuen Vorbescheidsantrag. Er wollte damit die Verschiebung seines Bauvorhabens in die Sichtachse erwirken. Da die Sichtachse aber durch den Bebauungsplan geschützt ist, wurde der Antrag vom Amt abgelehnt.

Später versuchte es der Eigentümer erneut und bekam tatsächlich Recht. Die Bürgerversammlung Altona fasste zu dem Thema einen bindenden Beschluss, wonach das Amt verpflichtet werden sollte, dem Vorbescheidsantrag stattzugeben.

Hamburg: Senat greift ein

„Diesen Beschluss hat die bereits ausgeschiedene Bezirksamtsleitung beanstandet, daher wurde der Senat befasst, der den Beschluss der Bezirksversammlung nun aufgehoben hat“, so Sabine Nolte vom Bezirksamt Altona.

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Für den Eigentümer heißt das, dass er sein Haus jetzt doch nur in einer Lage auf seinem Grundstück bauen darf, wo die Sichtachse nicht gestört wird. (HB)

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