Hamburg
„Bett, Brot, Seife“: Höheres Gericht kippt Leistungs-Urteil
Geflüchtete sollten nach einer ersten Gerichtsentscheidung wieder ungekürzte Leistungen erhalten. Doch das Landessozialgericht kassierte das Urteil.
Der Streit um das umstrittene Dublin-Zentrum in Rahlstedt geht in die nächste Runde: In zwei ersten Urteilen hatte das Sozialgericht Hamburg die Stadt verpflichtet, zwei Geflüchteten vorläufig wieder reguläre Leistungen zu zahlen. Doch diese Entscheidung wurde nun von der höheren Instanz kassiert.
Die Stadt hatte den Männern aus Afghanistan und Syrien die Leistungen weitgehend gestrichen, weil sie bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Nach Auffassung der Behörden müssten die beiden also dorthin zurückkehren und könnten dort selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Erstes Urteil: Geflüchtete sollten ungekürzte Leistungen erhalten
Doch die Männer klagten – und erhielten Unterstützung vom Sozialgericht. Dieses entschied, dass die beiden Geflüchteten neben Unterkunft, Verpflegung und Hygieneartikeln („Bett, Brot, Seife“) vorläufig auch wieder ungekürzte Grundleistungen erhalten müssen.
Zur Begründung hatte das Sozialgericht unter anderem angeführt, dass die Betroffenen in Griechenland praktisch keinen Zugang zu staatlicher Unterstützung und auch zum regulären Arbeits- und Wohnungsmarkt hätten und berief sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang Juni.
Innenbehörde sieht sich durch Urteil bestätigt
Doch diese Entscheidung wurde nun vom Landessozialgericht Hamburg kassiert. Die Innenbehörde sieht sich durch das Urteil der höheren Instanz bestätigt. Der Leistungsanspruch sei an die örtliche Zuständigkeit gekoppelt. „Dieser Grundsatz ist richtig und muss auch in der EU insgesamt gelten“, so die Behörde.
Im umstrittenen Dublin-Zentrum bringt die Stadt Menschen unter, die nach Auffassung der Behörden in einen anderen europäischen Staat zurückkehren sollen. (mwi/nf)
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