Balkoneinsturz in Langenhorn: Kann mir das auch passieren, Herr Professor?

Die Unfallstelle in Langenhorn: In der dritten Etage auf der rechten Seite ist der Balkon abgeknickt. Er hängt heruntergeklappt an der Fassade.
Die Unfallstelle in Langenhorn: In der dritten Etage auf der rechten Seite ist der Balkon abgeknickt. Er hängt heruntergeklappt an der Fassade.

Am Mittwochabend klappte in Langenhorn ein Balkon ab. Sechs Menschen stürzten in die Tiefe, wurden teils lebensgefährlich verletzt. Die Ursachen sind bisher ungeklärt. Dennoch fragen sich jetzt natürlich viele Hamburger, ob sie sich beim heimischen Balkonienurlaub nun auch in Lebensgefahr bringen. Ein Experte klärt auf.

Das Langenhorner Wohnhaus steht symbolisch für die Wohnverhältnisse hunderttausender Hamburger – Nachkriegsbau, Klinkerstein, ruhige Lage, vier Etagen. Sanierungen schaden so einem fast sechzig Jahre alten Bau sicherlich nicht. Das dachte sich wohl auch die Immobilien-Verwaltungsgesellschaft Gerstel KG, als sie die Balkone des Gebäudes im Jahre 2017 grundlegend modernisierte. Wieso klappte nun genau einer von denen ab – nur sieben Jahre später?

Baumängel als Grund des Balkonabsturzes?

„Da kann man nur spekulieren“, meint Norbert Gebbeken, ehemaliger Professor für Baustatik an der Universität der Bundeswehr München. „Es könnte sein, dass man bei der Sanierung Risse nicht erkannt hat, in die Feuchtigkeit eingedrungen ist, die zur Bewehrungskorrosion geführt hat.“ Heißt: Durch die vom Experten vermuteten Risse drangen Schadstoffe wie Chloride oder Kohlenmonoxid ein, die den tragenden Stahl zum Erodieren brachten.

Professor Gebbeken
Norbert Gebbeken war Professor für Baustatik an der Universität der Bundeswehr München.

Während es für Florian Possehl, Geschäftsführer der Immobilien-Verwaltungsgesellschaft Gerstel KG, „mithin derzeit nicht nachvollziehbar (ist), wie es zu diesem schlimmen Vorfall kommen konnte“, bringt Gebbeken zumindest etwas Licht ins Dunkel. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen des LKA dürfte nun von Bedeutung sein, ob mögliche Baumängel – wenn vorhanden – fahrlässig oder vorsätzlich unbeachtet blieben. Dennoch: „Die Ursache müssen jetzt die Fachleute erforschen.“

„Es gibt keine Risiken in der Statik. Wohl aber bei der Nutzung und beim Unterhalt.“

Standardbauweise bei Deutschen Wohnhäusern seien demnach auskragende Stahlbetonplatten, also Geschossdecken, die über die gemauerten Wände nach außen hinausragen – sowohl bei älteren als auch neueren Gebäuden.

Wenn im Zuge von Modernisierungsarbeiten Altbauten gänzlich neu mit Balkonen bestückt werden, seien dies häufig Balkonkonstruktionen aus Stahl, „die unabhängig vom Gebäude gegründet werden, also eine Konstruktion für sich sind.“ Dennoch würden alle Konstruktionen nach denselben Sicherheitskonzepten berechnet werden, eine besondere Gefahr bestünde hier also nicht, so Gebbeken. Klingt erstmal nach Entwarnung.

Mit Blick auf den Vorfall am vergangenen Mittwoch solle man eines trotzdem tunlichst lassen: Rhythmisches springen mehrerer Personen. Balkone würden zwar grundsätzlich für 350 bis 500 Kilogramm Nutzlast (rund drei bis vier Personen) pro Quadratmeter berechnet werden, „dadurch kann die statische Last allerdings schnell verdoppelt werden.“ – Darauf seien Balkone nicht ausgelegt, ansonsten aber genauso partytauglich wie das angrenzende Wohnzimmer.

So macht sich ein maroder Balkon bemerkbar – und so ist damit umzugehen

Sollten Sie jetzt überprüfen wollen, wie es um ihren Balkon steht, sollten Sie insbesondere nach Rissen und Feuchtigkeit suchen – diese seien immer der erste Hinweis auf marode Bausubstanz. Bemerkbar mache sich dies insbesondere durch die Bildung von Algen, „aber auch wenn ein so genanntes Rostrot irgendwo an dem Balkon erkennbar wird.“

Schnellstmöglich sollte dann der Vermieter informiert werden. Auch eine Mietminderung sei in diesem Fall möglich. Ein maroder Balkon, sofern das erkennbar ist, „sollte bis zur Sanierung gar nicht oder nur mit geringer Belastung genutzt werden“.

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Eine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Bauwerkskontrolle ist in Deutschland nicht verankert. 2006 forderte dies seine Opfer: In Bad Reichenhall starben infolge von Baumängeln und starken Schneefällen 15 Menschen, 34 weitere wurden verletzt. Der Verein Deutscher Ingenieure stellte in Folge die Richtlinie 6200 zur wiederkehrenden Bauwerkskontrolle vor. Gemäß dieser sollten Bauwerke alle drei bis fünf Jahre durch einen Fachmann inspiziert werden.