Azubis sollen Tausende Euro Geldstrafe zahlen – ist das überhaupt legal?

Joelle (22) macht eine Ausbildung zur Ergotherapeutin an der für sie besten Schule. Dass sie deswegen über 2000€ zahlen soll, empfindet die junge Azubine als unfair.
Joelle (20) macht eine Ausbildung zur Ergotherapeutin. Dass sie wegen eines kurzfristigen Schulwechsels mehr als 2000 Euro zahlen soll, findet sie unfair.

Für viele in Hamburg ein Traum: die Ausbildung zum Ergotherapeuten. Weil die Plätze so begehrt sind, bewerben sich viele junge Menschen gleich bei mehreren Schulen, um ihre Chancen zu erhöhen. Wer einen Vertrag unterschreibt und diesen wegen eines besseren Angebots wieder kündigt, muss allerdings mit saftigen Geldstrafen rechnen. Doch die Rechtmäßigkeit solcher Zahlungen ist zumindest zweifelhaft. Eine junge Auszubildende hat sich dagegen gewehrt. Und nachdem auch die MOPO nachfragte, kam auf einmal Bewegung in die Sache.

Für Joelle stand schon lange fest, dass sie eine Ausbildung zur Ergotherapeutin machen möchte. In dem Beruf kann sie Menschen dabei unterstützen, ihren Alltag trotz körperlicher oder psychischer Einschränkungen zu bewältigen. Um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen, bewirbt sie sich bei zwei der vier möglichen Hamburger Schulen. Eine gängige Praxis, denn bei großer Nachfrage sind die Plätze rar: Bei Asklepios kommen beispielsweise ca. 400 Bewerbungen auf 26 Plätze.

Im Jahr 2023 erhält sie zunächst eine Zusage von der Grone-Schule und unterschreibt den Vertrag. Kurz bevor die Ausbildung starten soll, kommt noch eine Zusage von Asklepios. Ohne zu zögern kündigt sie ihren ersten Vertrag und unterschreibt bei Asklepios – denn dort bekommt sie während der Ausbildung eine Vergütung. Dann der Schock: Wegen der kurzfristigen Kündigung schickt die Grone-Schule ihr eine Rechnung über 2250 Euro. Damit würden die Schulungsgebühren für das Semester beglichen. Denn diese fallen auch bei Nichtbesetzung eines Platzes an, erklärt Geschäftsführer Ulrich Wessels.

Traumjob Ergotherapie – die Ausbildung ist teuer

Die Möglichkeit, kostenfrei aus dem Vertrag herauszukommen, gibt es bei Grone nicht. Je nach Kündigungszeitpunkt erhebt die Schule Gebühren in Höhe von 300 Euro bis 2250 Euro. Joelle und andere Betroffene, die sich nicht öffentlich äußern möchten, empfinden solche Strafen als unfair und bezweifeln die Rechtmäßigkeit. „Wir müssen ja das Risiko einer Mehrfachbewerbung eingehen. Die Azubis können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn manche Schulen kein Gehalt zahlen und daher weniger attraktiv sind“, findet Joelle.

Sie entscheidet sich, den Betrag nicht zu zahlen, und versucht stattdessen, mit Grone ins Gespräch zu kommen. Allerdings ohne Erfolg. Dabei ist es mitnichten üblich, für eine schulische Ausbildung vergütet zu werden. Im Gesundheitsbereich ist dafür ein Krankenhaus als Träger notwendig, nur dann kann über die Krankenkassen eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Außerdem sind die Azubis potenzielle Angestellte für das eigene Unternehmen. Grone hingegen hat kein Krankenhaus als Träger, sondern betreibt die schulische Ausbildung als Geschäftsmodell.

Hohe Geldstrafen für Azubis: Jurist äußert Bedenken

Auch wenn Betroffene solche Klauseln als unfair empfinden, rechtswidrig sind sie grundsätzlich nicht, erklärt der Jurist Michael Fuhlrott. Aber im Falle von Grone äußert er Bedenken: „Einerseits muss die Höhe der Gebühr angemessen sein und den tatsächlichen Verwaltungsaufwand widerspiegeln, andererseits muss sie transparent formuliert sein”, sagt er der MOPO. Beides sei bei Grone zumindest fragwürdig, da die Zahlung der hohen Schulgebühren sich aus zwei Klauseln zusammensetzt und den Azubis erhebliche Kosten entstehen.

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Der MOPO gegenüber erklärt Grone, dass man Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung habe. Unabhängig von der tatsächlichen Besetzung eines Ausbildungsplatzes würden Kosten entstehen, die die Schule nicht decken könne. Die Erhebung einer Gebühr sehe man daher als gerechtfertigt an, auch um die Schüler in ihrer Verbindlichkeit und Selbstverantwortung zu stärken, so Wessels.

Bei Asklepios hingegen wundert man sich über solche Klauseln: „Wenn uns einer abspringt, dann genügt ein Anruf, um den Platz nachzubesetzen. Egal wie kurzfristig“, sagt Schulleiter Martin Eisenblätter.

Plötzlich kommt Bewegung in den Fall

Tatsächlich kommt durch die MOPO-Anfrage Bewegung in Joelles Fall: Nach zwei Jahren Funkstille meldet sich eine Mitarbeiterin von Grone und bietet ihr den Erlass der Schulungsgebühren und eine einmalige Zahlung von 300 Euro an, um die ausstehende Rechnung zu begleichen. Damit ist die Sache für sie abgeschlossen, so dass sie sich wieder voll und ganz ihrer Ausbildung widmen kann.

Für viele in Hamburg ein Traum: die Ausbildung zum Ergotherapeuten. Weil die Plätze so begehrt sind, bewerben sich viele junge Menschen gleich bei mehreren Schulen, um ihre Chancen zu erhöhen. Wer einen Vertrag unterschreibt und diesen wegen eines besseren Angebots wieder kündigt, muss allerdings mit saftigen Geldstrafen rechnen. Doch die Rechtmäßigkeit solcher Zahlungen ist zumindest zweifelhaft. Eine junge Auszubildende hat sich dagegen gewehrt. Und nachdem auch die MOPO nachfragte, kam auf einmal Bewegung in die Sache.