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  • Passanten, Anwohner und Vertreter der Stadt stehen bei der Eröffnung des sechsmonatigen Verkehrsversuchs „Ottensen macht Platz“ auf der Ottensener Hauptstraße.
  • Foto: dpa

Aus für „Ottensen macht Platz“: Trotz Urteil: Es drohen weiter Bußgelder!

Ottensen macht wieder Platz für Autos: Am Dienstag hat das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden, dass die Einrichtung einer Fußgängerzone ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der Anlieger ist. Das Projekt „Ottensen macht Platz“ ist somit offiziell gescheitert. Nun fragen sich viele Anwohner: Darf ich denn jetzt wieder mit meinem Auto rund um die Uhr durchs Viertel fahren? Oder werde ich von der Polizei weiter abgezettelt?

Das zuständige Bezirksamt Altona stellt auf MOPO-Nachfrage fest: Bis zur offiziellen Aufhebung gelte die Beschilderung weiter. „Jeder, der sich nicht an geltende Regeln hält, muss mit entsprechenden Bußgeldern rechnen“, sagt Pressesprecher Martin Roehl. Man wolle die Schilder „zeitnah“ entfernen.

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Video: Das sagen die Anwohner zum Verbot

Projekt in Hamburg: Schilder bleiben hängen – Knöllchen weiter verteilt

Laut Roehl könne dies nämlich nicht „Knall auf Fall“ passieren. Die aufgestellten Stadtmöbel müssten entfernt werden, ebenso wie Fahrradgabeln, Bäume und eben jene Schilder. Die Planung dafür brauche Zeit. „Es muss einiges passieren, um den alten Zustand wieder herzustellen und verkehrssicher zu machen.“

Am Donnerstag gab das Bezirksamt dann bekannt, dass die Beschilderung noch bis zum 3. Februar (18 Uhr) gültig ist. „Danach gelten dann wieder die ursprünglich vor dem Beginn des Verkehrsversuchs ‚Ottensen macht Platz‘ vorhandenen Verkehrszeichen“, so Roehl.

Im Klartext heißt das: Bis dahin werden weiterhin Knöllchen verteilt, an alle, die sich nicht an das Verbot halten. Die Polizei streift aber nicht gezielt durch Ottensen, um Sünder zu jagen, sondern nimmt Verstöße nur im Rahmen des täglichen Dienstes wahr.

Übrigens: Mit einem Anspruch auf Schadensersatz, sobald die Schilder weg sind, dürfen Betroffene wohl nicht rechnen. Die Gültigkeit aller verteilten Strafzettel bleibt erhalten – auch trotz der Gerichtsentscheidung.

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