Aufruf zu Straftaten: Ärger um dieses neue Rote-Flora-Plakat
Ein neues Plakat an der Roten Flora sorgt für Aufregung. Der Titel: „13 Dinge, die du gegen die AfD tun kannst“. Einige davon sind harmlos wie „Gehe auf eine Demo”, andere klingen nach Aufrufen zu Straftaten wie „Lege Autos lahm“ oder „Greife AfD-Veranstaltungsorte an“. Die AfD-Fraktion in Hamburg ist empört, sie findet, die Politik verhätschele die „militante Antifa”. Jetzt ermittelt der Staatsschutz.
„Mache Wahlkampfmaterial der AfD unschädlich“, heißt der erste Punkt auf der Liste. Auch Punkt 4 „Greife AfD-Immobilien und Veranstaltungsorte an“ sowie Punkt 6 „Lege Autos lahm“, dürften Aufrufe zu Straftaten sein.
Daneben stehen „12 Dinge, die du dabei beachten solltest“ mit Anleitungen, wie man keine Spuren hinterlässt, welche Kleidung man tragen sollte und wie man sich rechtlich absichert. Auf einer auf dem Plakat angezeigten antifaschistischen Webseite gibt es zudem konkrete Handlungsanweisungen.
Staatsschutz ermittelt wegen Anti-AfD-Plakat
Die Hamburger AfD ist empört: „Der Linksextremismus muss endlich mit derselben Härte bekämpft werden wie der Rechtsextremismus“, sagt AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann der MOPO. „Viel zu lange schon wird die nach wie vor militante Antifa von der Politik verhätschelt. Die Rote Flora hätte längst geräumt sein müssen. Wir lassen uns nicht einschüchtern, sondern werden unseren Weg selbstbewusst fortsetzen. Die AfD wird in dieser Stadt als politisches Korrektiv dringend gebraucht.“
Die Polizei hat nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die Ermittlungen werden vom Staatsschutz im Landeskriminalamt geführt. Auf die Frage der MOPO, ob das Plakat von der Polizei entfernt wird, gab es keine Auskunft, da man sich zu „taktischen polizeilichen Maßnahmen“ nicht äußere.
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Die Rote Flora hatte schon mehrfach mit Plakaten für Aufregung gesorgt. Zuletzt entfernte die Polizei Ende Mai ein Plakat mit einem brennenden Tesla-Elektroauto wegen des „Verdachts der Aufforderung zu einer Straftat”.