• Am Hamburger Hauptbahnhof herrscht bereits gähnende Leere. Wie würde die Stadt wohl bei einer Ausgangssperre aussehen?
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Arbeit, Einkaufen, Gassi gehen: Was ist bei einer Ausgangssperre erlaubt?

Bereits letzte Woche trat sie in Italien in Kraft, jetzt hat auch Frankreich eine Ausgangssperre verhängt. Doch was bedeutet das eigentlich genau und was muss man beachten? Und vor allem: Erwartet uns die Maßnahme auch in Deutschland?

In Italien spielen sich teilweise skurrile Szenen ab: Während das Coronavirus einen Notstand ausgelöst hat und eine allgemeine Ausgangssperre ausgerufen wurde, musizieren die unter Quarantäne gestellten am Fenster, gemeinsam mit den Nachbarn, um sich Langeweile und Sorgen zu vertreiben.

In Frankreich sollen nun 100.000 Polizisten auf die Straßen und auch dort ein Ausgangsverbot durchsetzen. In Deutschland könnte die Maßnahme ebenfalls eingesetzt werden, doch was würde das konkret bedeuten?

Sollte es so weit kommen und die Bundesregierung sich an Frankreich und Italien orientieren, so würde das bedeuten, dass man das Haus zwei oder mehr Wochen lang nicht verlassen dürfte. Auf die Straße dürften dann nur noch diejenigen, die einen passenden Bescheid haben, um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen.

Video: Hamburgs Straßen schon jetzt leergefegt

Italien und Frankreich – wer darf noch raus?

Bisher scheinen in den Ländern mit Ausgangssperre auch bestimmte Aktivitäten noch gebilligt zu werden. So sind in der Nähe der Wohnung kurze Spaziergänge mit dem Hund in Ordnung. In Frankreich soll man draußen auch Sport machen dürfen. Allerdings Übungen für Einzelpersonen, wie zum Beispiel Joggen, und keine Gruppensportarten.

In beiden Fällen gilt: Abstand halten. Menschlicher Kontakt soll auf das absolute Minimum reduziert werden. Jegliche Gruppenaktivitäten sind daher untersagt, beispielsweise Essen mit der Großfamilie oder gesellige Abende mit Freunden.

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In Frankreich dürfen bislang auch Eltern, die auf dem Weg zu ihren Kindern sind, und Journalisten raus auf die Straßen, damit die Pressefreiheit weiterhin gewährt bleibt. Wer frische Luft schnappen möchte, kann auf den Balkon oder in den Garten, aber nicht einfach so vor die Tür. Das Haus darf nicht ohne einen dringenden Grund verlassen werden. Entsprechenden Formulare kann man online runterladen oder eigenhändig aufsetzen. Wer gegen die Auflagen verstößt, kann hier mit einem Bußgeld von 38 bis 135 Euro rechnen.

Kommt die Ausgangssperre auch in Deutschland?

In Belgien werden mittlerweile ebenfalls weitreichende Ausgangssperren in Erwägung gezogen. Die Frage stellt sich auch in Deutschland. Derzeit hält der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der CDU Ausgangssperren wie in Italien und Frankreich noch nicht für erforderlich. „Ich hoffe, dass wir sie nicht brauchen“, sagt er im Deutschlandfunk. „Wenn sich jetzt die Menschen an das halten, was wir von ihnen verlangen, dann, glaube ich, kommen wir darum herum“, führt er weiter aus. Er betrachtet Deutschlands bisherige Maßnahmen als Einschnitte, die allerdings noch erträglich seien. (mp/dpa)

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