Anwohnerparken: Das bringen die Lockerungen für Handwerker und Co wirklich

Anwohnerparken
In Hamburg sorgen Anwohnerparkzonen immer wieder für Zoff. (Symbolbild).

Ende März stoppte Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) überraschend die Ausweisung neuer Anwohnerparkzonen. Diese sorgen in der Stadt immer wieder für Zündstoff – besonders bei Gewerbetreibenden und Handwerkern, die kein Recht auf Parkplätze rund um ihren Firmensitz oder bei Kundenbesuchen haben. Tjarks lud die Beteiligten deshalb zu einem Runden Tisch ein, der bereits radikale Änderungen beschloss. Haben es die Betroffenen jetzt tatsächlich einfacher? Der MOPO liegen exklusiv neue Zahlen vor.

Die Ungleichbehandlung zwischen Anwohnern und Gewerbetreibenden müsse beendet werden, formulierte der Bezirksgeschäftsführer der Handelskammer, Jan-Oliver Siebrand, die Forderungen im Mai. „Erreichbar zu sein ist für Unternehmen schließlich ein entscheidender Standortfaktor.“

Anwohnerparken Hamburg: Genehmigungen wurden vereinfacht

66.800 und damit 39 Prozent aller der Handelskammer zugehörigen Unternehmen hätten ihren Betriebssitz in Bewohnerparkzonen. Bedeutet: Sie dürfen ihre Autos rund um die Firma höchstens drei Stunden für drei Euro pro Stunde parken, ansonsten hagelt es Knöllchen. Für sie gab es zwar bereits die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung – Kritiker bemängelten allerdings, dass diese zu aufwendig seien und auch nicht zu 100 Prozent genehmigt werden.

Dem kam die Verkehrsbehörde entgegen: Zusammen beschlossen sie Anfang Juli am Runden Tisch zusammen mit der Handwerkskammer, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sportbund Hamburg sowie der Handelskammer Parkerleichterungen für Betriebe, Institutionen und Vereine.

So viele Ausnahmegenehmigungen wurden 2023 erteilt

„Eine Berechtigung zum Parken ohne Parkschein und Höchstparkdauer soll für ein Fahrzeug erteilt werden, wenn es für Transporte des Betriebes notwendig und geeignet ist, kein anderes Verkehrsmittel dafür geeignet und kein eigener privater Parkplatz vorhanden ist“, hieß es in der neuen Regelung. Ehemalige Kriterien, wie die Häufigkeit der Transporte oder im Umfeld vorhandene weitere Parkmöglichkeiten fielen weg.

Das scheint sich auch in den aktuellen Zahlen niederzuschlagen: Wurden im Januar 2023 gerade einmal 34 Prozent aller Anträge zum Parken am Betriebssitz genehmigt, waren es im August bereits 87 Prozent, im September 90 Prozent und im Oktober 78 Prozent. Im Durchschnitt wurden damit im Jahr 2023 bis Ende Oktober 77 Prozent aller Anträge genehmigt. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag der Mittelwert bei knapp 30 Prozent, 2021 und 2022 zwischen 40 und 45 Prozent.

Hamburg will das „Quartiersparken“ möglich machen

„Das Bewohnerparken wirkt“, bekräftigt Verkehrsbehörden-Sprecher Dennis Krämer. „Konkret heißt dies, dass in den Bewohnerparkzonen mehr Parkplätze für Bewohner zur Verfügung stehen als zuvor.“ Die so „gewonnen Spielräume“ könne der Landesbetrieb Verkehr dazu nutzen, Ausnahmegenehmigungen „so großzügig zu vergeben, wie der aktuelle Rechtsrahmen dies zulässt.“

Der Runde Tisch ist aber übrigens noch nicht fertig: Schließlich reichen diese Erleichterungen den Verhandlungspartnern nicht. Hamburg hat zwar bereits eine Bundesinitiative angestoßen, nach der Gewerbetreibende offiziell einen Bewohnerstatus erlangen können, das „Quartiersparken“. Bis darüber entschieden ist, brauchen Hamburgs Handwerker schnelle Lösungen, forderte Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann und brachte unter anderem pauschale Parkausweise ins Spiel.