Das veraltete Schild an der Rissener Dorfstraße kann man als ungültig betrachten – obwohl es nur in Details von der aktuellen Variante (links eingeklinkt) abweicht.

Das veraltete Schild an der Rissener Dorfstraße kann man als ungültig betrachten – obwohl es nur in Details von der aktuellen Variante (links eingeklinkt) abweicht. Foto: Florian Quandt

paidAngehupt und angeschrien: Müssen Radwege immer benutzt werden?

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Erst kürzlich wurde ich wieder laut angehupt und angeschrien. Was als freundliche Geste gemeint ist, um mich auf ein vermeintliches Fehlverhalten hinzuweisen, kommt als nötigendes Verhalten an: „Raaaadweg! Wenn du nicht von der Fahrbahn verschwindest, fahre ich dich um.“ Die doppelte Ironie an der Geschichte ist, dass ich gut erkennbar ein Kleinkraftrad mit Kennzeichen fuhr, womit ich keine Radwege befahren darf.

Zudem waren die Radwege aufgrund von Eisglätte unbenutzbar. Das Hupen, um andere auf ein vermeintliches Fehlverhalten hinzuweisen, ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann in Kombination mit strafbarem Verhalten, wie dichtem Auffahren, engem Überholen, Ausbremsen oder (versuchter) gefährlicher Körperverletzung, eine Nötigung darstellen.

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