Hamburg Jungfernstieg Mercedes rast mit hoher Geschwindigkeit in Transporter vor Haspa

Der Unglücksort: Der zerstörte Mercedes AMG an der Säule vor der Haspa. Dahinter der VW-Transporter, der durch den Aufprall nach vorne schoss und Thomas B. umriss. Foto: NEWS & ART

Tödlicher AMG-Unfall vom Jungfernstieg: Neue Ermittlungen gegen den Fahrer

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Vergangenes Jahr stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein – jetzt sollen sie wieder aufgenommen werden: Es geht um den Fall des jungen Unfallfahrers, der am Jungfernstieg mit einem AMG-Boliden einen Familienvater in den Tod riss.

Es habe eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegeben, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der MOPO. Daraufhin habe die Generalstaatsanwaltschaft die Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet.

Auch ein „ergänzendes Gutachten“ werde nun eingeholt, so die Sprecherin. Es liege jedoch noch nicht vor. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden, sei derzeit unklar. Sollten sich daraus ein hinreichender Tatverdacht ergeben, könnte es zu einer Anklage gegen den Unfallfahrer kommen.

2025 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Unfallfahrer ein

Der tödliche Unfall hatte sich am 2. Juli 2024 in der Hamburger Innenstadt ereignet. Der damals 18-jährige Giuliano B. verlor die Kontrolle über seinen 612-PS-starken Mercedes, kam am Ballindamm von der Fahrbahn ab, raste über den Gehweg des Jungfernstiegs und prallte schließlich gegen eine Säule vor dem Eingang einer Haspa-Filiale. Zuvor hatte er einen Transporter gerammt, der den 39-jährigen Hochbahnmitarbeiter Thomas B. unter sich begrub – der Mann überlebte den Unfall nicht.

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Gegen den Fahrer wurde monatelang ermittelt: Die Fahrzeug-Blackbox, Spuren vom Unfallort, über 50 Zeugenaussagen und rechtsmedizinische Gutachten wurden ausgewertet. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im vergangenen Jahr ein. Der Grund: kein hinreichender Tatverdacht. Ausschlaggebend war insbesondere das Ergebnis eines neurologischen Gutachtens, wonach die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Beschuldigte kurzzeitig das Bewusstsein und damit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Nun wird der Fall neu aufgerollt.

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