Verwirrung um Quarantäne-Regeln: Das gilt aktuell in Hamburg – und das soll kommen
Neue Quarantäneregeln kommen – das haben Bund und Länder schon am vergangenen Freitag beschlossen. Die entsprechende Verordnung wird jedoch voraussichtlich erst diesen Freitag verabschiedet und im Anschluss vom Hamburger Senat umgesetzt werden. Bis dahin gelten die alten Regeln. Die MOPO erklärt, wer aktuell wann in Isolation oder Quarantäne muss.
Wer infiziert ist, muss sich isolieren, sagt Martin Helfrich, Sprecher der Hamburger Sozialbehörde auf MOPO-Anfrage. Die Isolationszeit beträgt 14 Tage und endet automatisch nach Ablauf der Zeit. Wer geimpft und durchgehend symptomfrei ist, kann sich bereits ab Tag sieben mit einem negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle freitesten.
Neue Quarantäneregeln kommen – das haben Bund und Länder schon am vergangenen Freitag beschlossen. Die entsprechende Verordnung wird jedoch voraussichtlich erst diesen Freitag verabschiedet und im Anschluss vom Hamburger Senat umgesetzt werden. Bis dahin gelten die alten Regeln. Die MOPO erklärt, wer aktuell wann in Isolation oder Quarantäne muss.
Wer infiziert ist, muss sich isolieren, sagt Martin Helfrich, Sprecher der Hamburger Sozialbehörde auf MOPO-Anfrage. Die Isolationszeit beträgt 14 Tage und endet automatisch nach Ablauf der Zeit. Wer geimpft und durchgehend symptomfrei ist, kann sich bereits ab Tag sieben mit einem negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle freitesten.
Quarantäne und Isolation: Das gilt aktuell in Hamburg
Für enge Kontaktpersonen, zum Beispiel Menschen, die im selben Haushalt leben, gilt ebenfalls eine Quarantänepflicht – außer die Person ist vollständig geimpft. Ungeimpfte Kontaktpersonen ohne Symptome können die Quarantäne an Tag fünf mit einem negativen PCR-Test und an Tag sieben durch einen negativen Antigen-Schnelltest verkürzen.
Diese Vorgaben gelten seit 24. Dezember in Hamburg auch ohne Anordnung des Gesundheitsamts, da derzeit sehr viele Neuinfektionen bearbeitet werden müssen. Eine Quarantäne für geimpfte Kontaktpersonen ist nach Angaben des Sprechers der Sozialbehörde „nur auf Anordnung eines Arztes im Einzelfall“ möglich.
Quarantäne für Geimpfte nur im Einzelfall
Für Geimpfte greife bislang keine allgemeine Quarantäneanordnung. „Deswegen können wir derzeit rechtlich nicht unter dem ,Generalverdacht‘, dass Omikron bei allen vorhanden sei, alle Kontaktpersonen mit einer Quarantäne belegen“, sagt Helfrich.
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Gemäß den Beschlüssen des Bund-Länder-Treffens vom vergangenen Freitag, werden sich diese Regeln voraussichtlich zum Ende dieser Woche ändern. „Die geänderten Regeln gelten dann für alle – auch jene, die schon in Quarantäne sind“, sagt Helfrich. Die Sozialbehörde werde entsprechend darüber informieren.
Diese Quarantäne-Beschlüsse kommen demnächst
Auf Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse wird es voraussichtlich ab nächster Woche folgende Änderungen geben: Die Isolationszeit für Infizierte wird auf zehn Tage verkürzt. Wer symptomfrei ist, kann sich schon nach fünf Tagen freitesten.
Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfällt nur noch für folgende Gruppen: Geboosterte, geimpfte Genesene sowie „frisch“ doppelt Geimpfte und Genesene. „Frisch“ bedeutet, dass die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Die Quarantänezeit zählt ab dem Tag des Risiko-Kontakts.
Kontaktpersonen, Schüler, Pfleger: Das wird sich ändern
Alle anderen Kontaktpersonen müssen nur noch zehn statt 14 Tage in Quarantäne. Sie können die Quarantäne aber nach einer Woche mit einem negativen PCR- oder Schnelltest vorzeitig beenden.
Schüler:innen und Kita-Kinder können sich als Kontaktperson schon nach fünf Tagen freitesten, bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Test und Maskenpflicht sind Ausnahmen möglich.
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Infizierte Beschäftigte im Gesundheitswesen wie in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen können sich nach sieben Tagen freitesten, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren – und zwar mit einem PCR-Test, der entweder negativ ausfällt oder einen sogenannten CT-Wert über 30 anzeigt. Für Kontaktpersonen gelten hier dieselben Regeln wie für alle anderen.