Gründer Eugen Block vor der „Block House“-Filiale im Deutschlandhaus in Hamburg. (Archivbild)

Gründer Eugen Block vor der „Block House“-Filiale im Deutschlandhaus in Hamburg. (Archivbild) Foto: picture alliance / ABBfoto

„Akt richterlicher Willkür“: Erneuter Rückschlag für Eugen Block

kommentar icon
arrow down

Er taucht in dem Prozess rund um die Entführung seiner Enkelkinder immer wieder auf – obwohl er im Verfahren bislang noch gar nicht offiziell in Erscheinung getreten ist: Eugen, „der Patriarch“, Block (84). Nicht nur stellte er (bislang erfolglose) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Vorsitzende Richterin, er belehrte die Justiz auch wiederholt, wie diese in dem Prozess vorzugehen habe. Jetzt muss er einen erneuten Rückschlag verkraften – und poltert gleich weiter. Im Fokus: erneut die Kammer, die über seine Tochter urteilen wird.

Grund für den Zorn des Steakhouse-Gründers: Die Kammer will nicht gleichzeitig gegen Christina Block und gegen ihren Ex-Mann Stephan Hensel verhandeln, obwohl Eugen Block das für geboten hält. Am 22. Dezember wies die Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Isabel Hildebrandt einen entsprechenden Antrag von Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott auf Zusammenlegung der beiden Verfahren zurück.

Eugen Block poltert: Um diese beiden Verfahren geht es

In Hensels Verfahren geht es um Kindesentzug, weil er die beiden jüngsten gemeinsamen Kinder nach einem Besuchswochenende im Jahr 2021 widerrechtlich bei sich in Dänemark behalten hat – obwohl er das Sorgerecht damals mit Christina Block teilte. Später sprach das Hamburger Familiengericht der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, was die dänischen Behörden nach Gesprächen mit den Kindern jedoch nicht durchsetzten. Hensels dänische Ehefrau ist wegen Beihilfe angeklagt.

In einem ersten Anlauf hatte das Gericht die Klage gegen den Vater und die Stiefmutter nicht zugelassen, die Staatsanwaltschaft war dagegen in die Beschwerde gegangen. Über diese Beschwerde ist derzeit noch nicht entschieden. Die Entscheidung, ob Hensel und seine Frau überhaupt angeklagt werden, liegt (zufällig) bei derselben Kammer, die derzeit das Verfahren gegen Christina Block verhandelt. Eugen Blocks Tochter und andere sind angeklagt, die gewaltsame Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 beauftragt zu haben.

Dass die beiden Verfahren – ein Verstoß gegen eine Sorgerechtsregelung und eine brutale Verschleppung – jetzt nicht zusammengelegt werden, bezeichnen Eugen Block und sein Anwalt Gerhard Strate in einer Pressemitteilung jetzt als einen „Akt richterlicher Willkür“. „Ohne die Missachtung der vom Familiengericht Hamburg hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung der Kinder getroffenen Regelungen durch Stephan Hensel wäre die weitere Eskalation des Geschehens (…) nicht denkbar“, heißt es.

Warum wurde das Verfahren gegen Stephan Hensel noch nicht eröffnet?

Seinen Ärger lässt Eugen Block auch (erneut) über die Tatsache aus, dass die Anklage gegen Stephan Hensel bereits vom Juni 2023 stammt und damit fast ein Jahr älter als die gegen Christina Block sei – und trotzdem sei das Verfahren gegen Hensel noch nicht eröffnet.



„Wer das Wirken der Justiz mit dem Gedanken der Gerechtigkeit verknüpft, kann diese Vorgehensweise der Großen Strafkammer und ihrer Vorsitzenden nur als einen unglaublichen Vorgang wahrnehmen“, beendet Eugen Blocks Rechtsanwalt Gerhard Strate seine aktuelle Beschwerde. Die Strafkammer fokussiere sich zu einseitig auf Christina Block.

Das sagt das Gericht zu Eugen Block

Christina Block habe keinen rechtlichen Anspruch, dass das Verfahren gegen Stephan Hensel überhaupt eröffnet werde, kontert jetzt wiederum das Gericht auf MOPO-Nachfrage. Zudem sitze in dem Prozess gegen Christina Block einer der Angeklagten in U-Haft, was ein Verfahren immer beschleunigt. Schon jetzt habe es 27 Termine gegeben, sagt Gerichtssprecherin Marayke Frantzen. Im Falle einer Verbindung mit Hensels Verfahren müssten viele Beweise und Zeugenaussagen erneut eingeführt werden, was das ganze Verfahren – bislang terminiert bis Juni 2026 – noch weiter verlängern würde.

Bei dem Angeklagten in U-Haft handelt es sich um den Israeli Tal S., der laut eigener Aussage bei der Entführung der Kinder in der Silvesternacht beteiligt war. Er habe allerdings geglaubt, etwas Gutes zu tun und die Kinder aus „den Händen ihres Vaters“ zu befreien. Inzwischen hat sich S. bei Stephan Hensel entschuldigt.

Eugen Block diskreditierte Glaubwürdigkeit des Kronzeugen

Zuletzt hatte sich Eugen Block auch über die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen David Barkay ausgelassen. Der Chef-Entführer und Ex-Mossad Agent hatte den Steakhouse-Gründer teilweise schwer belastet. Eugen Block ist in dem Verfahren bislang als Zeuge geladen. Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs noch gegen ihn ermittelt, diese Ermittlungen aber wieder eingestellt. Dagegen hatte wiederum zuletzt Stephan Hensels Anwalt Beschwerde eingelegt.

Dass die Familie Block mit allen Mitteln gegen unliebsame Gerichtsentscheidungen vorgeht, bestätigte auch David Barkay: Der von Eugen Block so verabscheute Zeuge hatte am 16. Dezember im Prozess Fragen der Vorsitzenden Richterin beantwortet, auch zu einer Familienrichterin, die die Isarelis laut seiner Schilderung im Auftrag der Familie Block bespitzeln sollten: „Wir haben darüber gesprochen, noch einen Befangenheitsantrag zu stellen. Wir wollten die Richterin nur diskreditieren“, sagte Barkay damals. Christina habe gebeten, Nachforschungen anzustellen. Ob diese tatsächlich erfolgt seien, daran erinnere er sich nicht mehr.

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test