AfD gesichert rechtsextrem: Was hat das für Auswirkungen auf Hamburgs Beamte?

Justizbeamter
Staatsbedienstete, die Mitglieder der AfD sind, könnten demnächst überprüft werden (Symbolbild).

Dürfen Beamte Mitglied bei der AfD sein? Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch hat eine Debatte über den Umgang mit Parteimitgliedern angestoßen, die im Staatsdienst beschäftigt sind. Erste Bundesländer haben bereits Überprüfungen eingeleitet – auch Hamburg sieht sich den Fall genauer an.

Hessen und Bayern kündigten als erste Bundesländer Überprüfungen an. Dem Beamtenrecht zufolge müssen Beamtinnen und Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen: Ihnen wird eine sogenannte Verfassungstreuepflicht abverlangt.

Nun hatte aber das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitag nach jahrelanger Prüfung die gesamte Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dies stärkt Zweifel an der Verfassungstreue der AfD erheblich.

Hamburg will Auswirkungen der AfD-Einstufung prüfen

Es werde nun geprüft, inwieweit diese Einstufung „Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) der „Bild“. „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich ähnlich.

Und was sagt der Hamburger Senat?„ Das Personalamt wird in Abstimmung mit den Ländern prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder bzw. Funktionäre im Hamburger öffentlichen Dienst hat“, sagte ein Sprecher des Senats am Montag auf MOPO-Anfrage.

Im neuen Koalitionsvertrag von SPD und Grünen gibt es zu Thema „Extremismus im öffentlichen Dienst“ sogar eine eigene Passage. Dort heißt es: „Unter dem Dach des öffentlichen Dienstes darf es keinen Raum für verfassungsfeindliche Aktivitäten geben.“ Bei einer „Einstellung in den öffentlichen Dienst oder Wechsel in einen besonders schutzbedürftigen Bereich“, soll daher eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt werden.

Künftige Koalition fordert härteres Vorgehen

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) warnte hingegen vor „Schnellschüssen“ im Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. Hier sei stets eine Einzelfallprüfung nötig, sagte er dem WDR.

Politiker der künftigen Koalitionsparteien Union und SPD forderten eine deutlich härtere Gangart gegenüber der AfD. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter sagte dem „Handelsblatt“, er halte eine AfD-Mitgliedschaft nicht mit einer Tätigkeit im Staatsdienst für vereinbar. „Im Einzelfall müsste deshalb eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen“, sagte er.

Der SPD-Innenexperte Johannes Fechner sagte der „Süddeutschen Zeitung“, er halte es für ausgeschlossen, dass „Mitglieder einer rechtsextremistischen Partei“ im Bundestag Posten bekommen. Hintergrund ist der von der AfD-Fraktion formulierte Anspruch, Vorsitzposten in Bundestagsausschüssen zu übernehmen.

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Die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch soll auch Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz sein, wie von dem derzeitigen Vorsitzenden, dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), bekanntgegeben wurde. Die Ministerrunde trifft sich im Juni in Bremerhaven. Die AfD hat inzwischen Klage gegen die Bewertung des Verfassungsschutzes eingereicht.