• Eine Pflegerin lehnt sich erschöpft an eine Wand (Symbolbild).
  • Foto: imago images/Addictive Stock

Ärger am Arbeitsplatz: Darf ich Missstände öffentlich anprangern?

Die angestrebte Kündigung von Krankenpflegerin Romana Knezevic sorgt bundesweit für Aufsehen. Die Vertreterin der Krankenhausbewegung hatte im TV einen Personalmangel auf der Intensivstation der Asklepios-Klinik St. Georg kritisiert. Viele Arbeitnehmer fragen sich jetzt: Was darf ich öffentlich noch sagen? Die MOPO hat mit Arbeitsrechtler Heiko Hecht über das Thema gesprochen.

Mehrmals haben sich in den vergangenen Monaten Pflegekräfte, aber auch Lehrende und Erzieher an die MOPO gewandt. In einem Fall sollen Arbeitgeber gegen Corona-Regeln verstoßen haben, in einem anderen brachte die hohe Arbeitsbelastung die Mitarbeiter an ihre Grenzen.

Alle waren sich einig: Es muss sich was ändern. Doch öffentlich darüber reden, das wollten nur wenige. Auch rechtlich ist das kein einfaches Thema.

Missstände am Arbeitsplatz: Was darf ich öffentlich machen?

„Insgesamt befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone. Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Wohlverhaltensregelungen gegenüber dem Arbeitgeber“, sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Hecht zur MOPO. Selbst wenn diese nicht arbeitsvertraglich geregelt sind, so seien Arbeitgeber und Arbeitnehmer als vertragliche Nebenpflicht zum Wohlverhalten gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner verpflichtet.

Verstöße gegen Gesetze können „Wohlverhalten“ beenden

Doch was ist, wenn sich mein Arbeitgeber zum Beispiel nicht an die Corona-Regeln hält? Wenn gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird und nicht anders Abhilfe geschaffen werden kann, ende das Wohlverhalten, so Hecht.

Das könnte Sie auch interessieren: Bin ich nur schlecht drauf oder schon krank?

Zuerst sollte dann der Weg über die zuständige Aufsichtsbehörde führen. „Hier findet man Ansprechpartner, die schnell und professionell Mängel abstellen können. Dies kann auch diskret erfolgen, um Sanktionen am Arbeitsplatz zu vermeiden.“

Missstände öffentlich machen: Welche Konsequenzen können folgen?

„Große Konzerne können schnell hart gegenüber Arbeitnehmern reagieren“, so Hecht. Deshalb müssen Sachverhalte, die in einem Pressegespräch dargestellt werden, richtig sein. „Anderenfalls macht man sich als Arbeitnehmer angreifbar und ein Jobverlust droht.“

Doch die Wahrheit von Behauptungen nachzuweisen, ist manchmal gar nicht so leicht. Hilfreich kann es zum Beispiel sein, wenn weitere Mitarbeiter das Geschehene bezeugen können.

Wie geht es im Fall von Romana Knesevic weiter?

Im Streit um die angestrebte Kündigung von Krankenpflegerin und Betriebsrätin Romana Knezevic steht Aussage gegen Aussage. Knezevic hatte in der Sendung „Hamburg Journal“ behauptet, dass Patienten aufgrund von Personalmangel auf der Intensivstation allein auf ihrem Zimmer sterben würden.

Asklepios wirft der Mitarbeiterin vor, wissentlich unwahre Tatsachen behauptet zu haben. Am Montag haben die Parteien bei einem Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht ein klärendes Gespräch vereinbart.

Sonderfall Schule: Was dürfen Lehrer?

Die Situation von Lehrern im Beamtenstand gestaltet sich etwas anders. Sie sind aufgrund Ihres Sonderstatusverhältnisses zu besonderer Treue gegenüber Ihrem Dienstherrn verpflichtet. „Dies bedeutet natürlich nicht, dass Missstände nicht angesprochen werden sollten. Allerdings ist erstmal der Dienstweg einzuhalten oder eine Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen“, so Hecht.

Das könnte Sie auch interessieren: Nur ein Teil der Mitarbeiter macht Homeoffice

Er empfiehlt: Der Weg zur Presse sollte das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Versuche fehlgeschlagen sind. Es sei alles im Allem „ein schwieriges und sensibles Thema, bei dem es immer auf eine Einzelfallprüfung ankommt.“

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp