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  • Ohne Kabelanschluss auch kein TV-Programm.
  • Foto: imago images/Panthermedia

Änderung geplant: Kabelanschluss in Mietwohnungen: Wird’s jetzt richtig teuer?

Langenhorn –

Für viele Haushalte in Hamburg und Schleswig-Holstein können sich die Gebühren für den Kabelanschluss zukünftig deutlich erhöhen. Der Grund: Das Bundeswirtschaftsministerium will die Regelung abschaffen, dass Wohnungsunternehmen die gemeinschaftliche Kabelversorgung umlagefähig über die Nebenkosten ansetzen können. Wenn das in Kraft tritt, muss sich jeder Mieter selbst um einen Kabelanschluss bemühen – und das kann teuer werden. Der Mieterverein gibt Lösungsansätze.

„Auf jeden Haushalt könnten zusätzliche Kosten in Höhe von 150 Euro pro Jahr zukommen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).
Wenn die Kabelnetzanbieter einzeln abrechnen, wären statt der bisherigen fünf Euro im Monat, „zehn oder eher 15 Euro fällig“, so Breitner.

Erhöhung der Kabelgebühr? Mieterverein beruhigt Mieter

Dr. Rolf Bosse, Vorstand im Mieterverein zu Hamburg, beruhigt jedoch verunsicherte Mieter, denn die Durchsetzung von Gesetzen und neuen Regelungen sei oftmals nichts, was von einem Tag auf den anderen geschieht. 

„Zunächst einmal sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Kabelgebühren für Bestandsbauten bis 2025 umlagefähig bleiben“, erklärt Dr. Rolf Bosse. Aber: „Neubauten ab Dezember 2020 sollen nicht mehr mit Kabelfernsehen über die Betriebskosten versorgt werden können.“

Einkommensschwache werdenden das Nachsehen haben

Besonders hart würde eine neue Regelung all die Mieter treffen, die Sozialleistungen beziehen. „Solange Kabelgebühren Teil der Nebenkosten sind, werden diese vom Amt übernommen. Dürfen sie es nicht sein, muss der Betroffene die Kosten allein tragen“, so Breitner und sieht nicht nur die Gefahr, dass die Kosten für die Mieter steigen, sondern auch, dass für finanziell schlechter gestellte Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe nicht mehr garantiert ist. 

Dr. Rolf Bosse hat für dieses Problem einen möglichen Lösungsansatz: „Wird der Empfänger von Sozialleistungen irgendwann sein Fernsehsignal nicht mehr über die Betriebskosten bezahlt bekommen, müsste der Regelsatz entsprechend angepasst oder eine neue Position in den Leistungskatalogen geschaffen werden“, damit die gesellschaftliche Teilhabe garantiert bleibt.

Hamburg: Mietverein fordert Eingreifen der Bundesländer

Darüber hinaus spricht sich er dafür aus, die im Entwurf des Telekommunikationsgesetzes vorgeschriebene Erschwinglichkeit der Entgelte näher zu konkretisieren, so „dass Kabelgebühren künftig zumindest im Mehrfamilienhaus maximal sechs Euro monatlich Kosten dürfen“.

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Eine solche Regelung wäre sicherlich im Sinne aller Beteiligten und würde ihnen die Angst vor horrenden Gebühren nehmen. Bei dem Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums fragt man sich: Warum etwas ändern, was für alle Beteiligten bisher funktioniert hat?

Breitner fordert deshalb die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg auf, beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin zu intervenieren: „Die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen wollen die Berliner Pläne nicht ohne Protest hinnehmen.“

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