Er hat seiner Frau den Mord gestanden. Und auch vor Gericht gab der Bauer zu, seinen Sohn zerstückelt und in einer Jauchegrube versenkt zu haben. Trotzdem lässt das Landgericht Kiel den ehemaligen Schweinemäster aus Sülfeld auf freien Fuß.
Der Grund: Mangel an Beweisen. Weil die Tat dem 63-Jährigen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, sprachen das Gericht ihn vom Vorwurf des heimtückischen Mordes an seinem Sohn frei.
Die Entscheidung des Schwurgerichts fiel nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Nach Auffassung der Richter ist es ebenso wahrscheinlich wie unwahrscheinlich, dass der Vater die Tat beging. Das Gericht folgte damit am vierten Verhandlungstag der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte.
Staatsanwalt Torsten Holleck hatte in dem aufsehenerregenden Indizienprozess dagegen lebenslange Haft gefordert. Er hielt die Schuld des Angeklagten für erwiesen. Nach seiner Auffassung geriet der Vater am 17. Juni 2012 mit seinem betrunkenen Sohn in einen Streit. Als der 27-Jährige eingeschlafen sei, habe ihm der 63-Jährige einen angezündeten Böller in den Mund geschoben. Der Sohn sei daran erstickt. Anschließend habe der Vater den Toten zerstückelt und die Leichenteile in eine Jauchegrube auf seinem Bauernhof geworfen.
Der Rentner bestritt den Mord. Nur seiner Frau gegenüber hatte er die Tat zugegeben. Er gestand aber, dass er den 90 Kilogramm schweren Körper seines Sohnes zersägte, um ihn transportieren und in der Jauchegrube beseitigen zu können. Angeblich wollte er damit der Schwester des Toten einen Schock ersparen.
Nach Darstellung des Vaters war der Tod des 27-Jährigen ein Unfall. Der Sohn habe ihn provozieren wollen, sich in seiner Abwesenheit den Kanonenschlag selbst in den Mund gesteckt und ihn detonieren lassen. Er habe ihn dann nach einem lauten Knall tot am Küchentisch gefunden. Diese Schilderung war nach Auffassung des Gerichts nicht zweifelsfrei zu widerlegen.