Elfenbein, Viagra...
Diese Souvenirs machen am Zoll Ärger
Vorsicht beim Kauf von exotischen Souvenirs. Sie mögen gut aussehen, aber oft ist die Einfuhr nach Deutschland verboten.
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Vorsicht beim Kauf von exotischen Souvenirs. Sie mögen gut aussehen, aber oft ist die Einfuhr nach Deutschland verboten.
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Böse Überraschung beim Zoll: Wenn Urlauber Elfenbein, Kroko-Handtaschen oder Markenfälschungen nach Deutschland mitnehmen, machen sie sich strafbar. Wir zeigen, welche skurrilen Souvenirs am Flughafen schon beschlagnahmt wurden.
Die Lust, ein ausgefallenes Souvenir aus dem Urlaub mitzubringen, ist bei Touristen stark ausgeprägt. Bunte Korallen-Ketten, Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Schlangenleder und seltene Muscheln oder Pflanzen sind dabei ganz besonders beliebt.
Was Touristen alles schmuggeln
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Was Touristen alles schmuggeln
Besonders beliebt sind Produkte aus tierischen Teilen, wie bunte Korallen-Ketten, Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Schlangenleder, seltene Muscheln und Pflanzen - oder dieses Haifisch-Gebiss.
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836 Verstöße gegen die Artenschutzverordnung verzeichnete der Zoll 2010 am Frankfurter Flughafen, rund 100 mehr als im Jahr zuvor.
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Das strikte Verbot hat seinen Grund, denn jeder Souvenirkauf verringert die ohnehin bedrohten Bestände geschützer Tierarten weiter. Hier ein Schimpansenschädel aus Afrika und ein präpariertes Alligatormaul aus Indien.
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Einige Urlauber sind sicher ahnungslos, andere schmuggeln jedoch bewusst. Die Zollbeamten fanden dieses Jaguarfell in einem eingerollten Badehandtuch.
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Auch die Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln, insbesondere Dopingpräparaten, hat 2010 zugenommen.
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Marken- oder Produktfälschungen sind beliebte Schmuggelware, sind sie in Urlaubsländern doch zum Spottpreis zu haben. Die Palette reicht dabei von so speziellen Artikeln, wie dieser Kettensäge...
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... bis hin zu iPads. 2010 wurden laut Zoll Produktfälschungen im Wert von fast 96 Millionen Euro beschlagnahmt.
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Das klassische Schmuggelgut schlechthin ist Rauschgift. Drogenkuriere nutzen dabei häufig ihren Körper mit sogenannten „Bodypacks“ als Versteck.
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Die meisten Reisenden versuchen sich mit Unwissenheit herauszureden. Zum Beispiel, wenn sie im Ausland Viagra erworben haben.
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Beliebt sind auch Ausreden wie "Das Tier ist doch schon tot“ oder „Diese Tasche besitze ich schon seit vielen Jahren.“ Aber das nützt alles nichts: Dem Urlauber drohen saftige Strafen und sein Urlaubssouvenir ist er in jedem Fall los.
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Viel zu tun haben deutsche Zollbeamten, denn die Begeisterung für exotische, aber verbotene Souvenirs ist bei Urlaubern sehr ausgeprägt. Hier eine Flasche Schlangenschnaps aus Vietnam.
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Am Zoll in Deutschland kommt für viele Urlauber aber ein böses Erwachen, denn mit der Einfuhr machen sie sich wegen „Verstoß gegen die Artenschutzverordnung“ strafbar. 836 dieser Verstöße verzeichnete der Zoll 2010 allein am Frankfurter Flughafen, rund 100 mehr als im Jahr zuvor.
Das strikte Verbot hat seinen guten Grund, denn der Schmuggel mit Produkten, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei geht es gerade um Tiere und Planzen, die vom Aussterben bedroht sind. Und jeder Souvenirkauf verringert die ohnehin bedrohten Bestände weiter.
Einkaufen im Urlaub – darauf müssen Sie achten
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Einkaufen im Urlaub – darauf müssen Sie achten
Zigaretten und Alkohol
„Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Alkohol sind Richtmengen zu beachten“, erklärt Andrea Sack, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kiel. Bei 800 Zigaretten oder zehn Litern Spirituosen ist meist Schluss.
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Medikamente
Aspirin und Co. sind im Ausland oft viel billiger als in Deutschland. Dennoch gelten bei der Einfuhr strenge Regeln. Schon ein 100er Pack Aspirin verstößt in Deutschland gegen das Arzneimittelgesetz, erklärt Michael Walk vom Zoll. Medikamente, die über die normale Reiseapotheke hinausgehen, werden konfisziert und an den Amtsapotheker weitergeleitet.
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Waffen
Die Einfuhr von illegalen Waffen ist selbstverständlich auch innerhalb der EU Tabu. Das gilt auch für Wurfsterne und Klappmesser. „In Bulgarien und Rumänien werden die an jeder Straßenecke verkauft“, erklärt Michael Walk vom Hauptzollamt in Düsseldorf. Der Zoll konfisziert die Waffen, die Besitzer werden angezeigt.
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Schmuggel
Schon das heimliche Einführen von legalen aber zollpflichtigen Gütern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und ein Strafverfahren. Bei geringeren Mengen drücken die Beamten ein Auge zu und knöpfen dem Steuersünder nur die fälligen Gebühren plus 100 Prozent Strafzuschlag ab. Übersteigt der Nachbesteuerungsbetrag 130 Euro, gibt es ein Steuerstrafverfahren.
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Kassenbon aufbewahren
Ausflüchte helfen nicht, denn in Zollfragen gilt die umgekehrte Beweislast. Das heißt, haben die Beamten einen Verdacht, muss der Bürger beweisen, dass dieser falsch ist. Wer im Ausland einkauft, sollte also immer den Kassenbon behalten und sich freiwillig beim Zoll melden.
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Bestellen im Internet
Internet-Shopper, müssen besonders genau kalkulieren: Zwar gibt es in den USA oder Asien Markenkleidung und Elektronik zu guten Preisen, doch bereits ab 22 Euro Bestellwert muss Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent gezahlt werden. Ab 150 Euro Warenwert ist zusätzlich Zollgebühr fällig. Diese schwankt zwischen 3,9 Prozent für GPS-Geräte und 12 Prozent für Textilien.
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Plagiate
Richtig teuer wird es bei Plagiaten. Insbesondere bei Postsendungen mit Plagiaten gibt es kein Pardon. „Das Paket wird beschlagnahmt und der Markenrechteinhaber informiert“, sagt Michael Walk vom Zoll. Es folgen meist Abmahnung und Strafanzeige.
Zollgrenzen
Für Waren wie etwa Kleidung gibt es Grenzen: Reisende aus Nicht-EU-Ländern dürfen, wenn sie mit Flugzeug oder Schiff unterwegs sind, Waren bis 430 Euro einführen. Für Bahn- und Busreisende sowie Autofahrer gilt eine Freigrenze von 300 Euro. Liegt der gesamte Wert der Schnäppchen unter der Freigrenze, gibt es kein Problem. Ansonsten müssen sie verzollt werden.
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Zu den verbotenen Mitbringseln gehören lebende Tiere, wie Greifvögel, Papageien und Affen, sowie Pelze von Leopard, Tiger, Jaguar und Ozelot. Gleichfalls verboten sind Produkte aus tierischen Teilen, wie Elfenbeinschnitzereien, Arbeiten aus Schildkrötenpanzer oder Produkte aus Krokodil- und Schlangenleder. Ebenso tabu sind Riesenmuscheln, zahlreiche Kakteen und Orchideenarten sowie Korallen. An allen deutschen Flughäfen zusammen wurden rund 93.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Waren sichergestellt.
Vorsicht gilt genauso bei gefälschten Markenschnäppchen und nachgemachten Kosmetikprodukten. 2010 wurden laut Zoll Produktfälschungen im Wert von fast 96 Millionen Euro beschlagnahmt.
Die Zollbeamten haben viel zu tun. Die meisten Reisenden versuchen sich mit Unwissenheit herauszureden. Beliebt sind auch Ausreden wie "Das Tier ist doch schon tot“ oder „Diese Tasche besitze ich schon seit vielen Jahren.“ Aber das nützt alles nichts, der Urlauber muss trotzdem zahlen. Das Ausmaß der Strafe reicht je nach Verstoß von einem kleinen Verwarnungsgeld bis hin zu empfindlichen Bußgeldern. Im Einzelfall kann es sogar zu einer Haftstrafe kommen. Eines ist aber sicher: Sein Urlaubssouvenir ist der Urlauber in jedem Fall los.
Was der Zoll den Souvenirjägern am Flughafen alles abgenommen hat, zeigen wir Ihnen in unserer Bildergalerie.
Skurrile Gesetze im Ausland
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Skurrile Gesetze im Ausland
Im venezianischen Städtchen Eraclea ist es untersagt, am Strand Löcher in den Sand zu buddeln oder Burgen zu bauen.
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Weiter im Süden an der adriatischen Küste, in Ravenna, darf man an einem Strandabschnitt die ersten 200 Meter nur laufen, nicht liegen.
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Touristen, die in die Lagunenstadt Venedig verreisen, sollten die Tauben auf dem Markusplatz nicht füttern – es drohen bis zu 450 Euro Strafe.
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Im kampanischen Eboli wird das Küssen im Auto mit 500 Euro Strafe bestraft.
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In Rom ist es nicht gern gesehen, wenn jemand sein Pausenbrot auf der Straße isst.
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Auch in Frankreich wird kräftig reglementiert. Wer zum Beispiel den Zug nutzt, sollte das Küssen des Partners in eine andere Location verschieben. Denn das Verbot des Küssens aus dem Jahre 1910 hat immer noch Bestand.
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Wer ein Schwein im Nachbarland erwirbt, sollte es nicht Napoleon nennen. Dies wird im Land des kleinen Korsen als Beleidigung aufgefasst.
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England ist bekannt für seine Pubs. Doch wer glaubt, über den Durst Bier oder Schnaps konsumieren zu können, der irrt. Den trinkfesten Insulanern, aber auch den Touristen, ist es verboten, in Kneipen und Restaurants betrunken zu sein.
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In Pubs ist es Männern außerdem untersagt, Frauen um Sex zu bitten. Dies wird als nationales Ärgernis angesehen. Strafe: bis zu 180 Euro oder drei Monate Gefängnis.
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Verboten ist auch, auf der Urlaubskarte die Briefmarke mit dem Porträt der Königin verkehrt herum aufzukleben.
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Auch Tieren kann es an den Kragen gehen. Bären ist es untersagt, Strände zu betreten und im Meer zu baden.
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In Israel ist das Anschauen von Sexfilmen in Hotels strafbar. Wer erwischt wird, kann bis zu drei Jahre im Gefängnis landen.
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In den USA ist vieles im öffentlichen Leben durch Gesetze und Verordnungen reglementiert. Sehr skurril war die in Georgia bislang gewehrte Möglichkeit, geladene Waffen mit zum Gottesdienst zu nehmen.
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Im Sonnenstaat Florida darf kein Ständchen auf öffentlichen Plätzen gesungen werden, wenn die Sänger nur Badekleidung tragen.
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In Illinois empfiehlt es sich, wenigstens einen Dollar Bargeld bei sich zu führen. Ansonsten können Urlauber wegen Landstreicherei verhaftet werden.
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Indiana geht gegen Knoblauchesser vor. Nach ausgiebigem Knoblauchverzehr ist es vier Stunden lang untersagt, ins Kino oder Theater zu gehen oder auch nur die Straßenbahn zu benutzen.
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Radfahrer in Connecticut dürfen von der Polizei gestoppt werden, wenn sie schneller als 100 Stundenkilometer mit ihrem Drahtesel unterwegs sind.
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Das Fahren ohne Scheibenwischer ist in Texas verboten. Eine Windschutzscheibe ist nicht nötig, Scheibenwischer müssen aber sein.
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Den Vogel schießt ein kleiner Strandabschnitt in Clearwater (Florida) mit zwölf Verboten ab: So ist vom Wassersport wie Surfen oder Boot fahren bis hin zum Alkoholtrinken oder Betteln alles Mögliche verboten.
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In der sonst freizügigen und lebenslustigen Karibik geht es auch anders. Auf der Insel Grenada sollten Touristen stets zivil gekleidet sein. Wer mit Badehose oder Bikini in ein Shoppingcenter geht, dem droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro.
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Bei der Benutzung eines Leihwagens in Moskau sollte nicht nur auf den Verkehr geachtet werden. Ist der PKW zu schmutzig, kann es bis zu 200 Euro Bußgeld hageln. Ab wann dies gilt, ist allerdings Auslegungssache der Beamten.
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Eine schöne Vorschrift gilt in Japan, dem Land der aufgehenden Sonne. Der Name ist dort Programm: Das Land garantiert seinem Volk per Gesetz Sonnenschein.
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In Italien finden sich einige skurrile Vorschriften. So können sich im doch recht sittenstrengen Palermo auf Sizilien Frauen durchaus nackt am Stand zeigen. Den Männern bleibt dies jedoch verwehrt.
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