Hartz-IV-Gelder veruntreut

Beamter verprasste 250 000 Euro im Bordell

Schummrige Nachtklubs, sündhaft teure Huren: In Bordellen brachte der 49-jährige Ex-Teamleiter des Jobcenters Elmshorn sage und schreibe 250 000 Euro Steuergelder durch
Schummrige Nachtklubs, sündhaft teure Huren: In Bordellen brachte der 49-jährige Ex-Teamleiter des Jobcenters Elmshorn sage und schreibe 250 000 Euro Steuergelder durch
Foto: Michael Stemmer / Elmshorner Nachrichten

Die Vorliebe für leichte Damen wurde ihm zum Verhängnis: 2005 trieb es einen biederen Finanzinspektor aus Elmshorn erstmals ins Bordell. 3000 Euro verjubelte er in einer Nacht. Geld, das er nicht hatte. Da griff der 49-Jährige in die Hartz-IV-Kasse der Elmshorner Agentur für Arbeit – und bediente sich dann immer wieder.

Es war der Beginn einer unfassbaren Serie. 250 000 Euro Steuergelder verprasste der Inspektor von 2005 bis 2010 in Nachtklubs. Gestern das Urteil: Vier Jahre Knast wegen Unterschlagung brummte das Landgericht Itzehoe dem Ex-Teamleiter des Elmshorner Jobcenters auf.

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Der Beamte verprasste 250.000 Euro Steuergelder im Puff (Symbolfoto)
Der Beamte verprasste 250.000 Euro Steuergelder im Puff (Symbolfoto)
Foto: Rüga

Ans Licht kam die abenteuerliche Rotlicht-Karriere, weil der biedere Finanz-Beamte dann doch Skrupel bekam und sich selbst anzeigte.

„31 Jahre habe ich im öffentlichen Dienst gearbeitet, immer sehr gern. Aber das Geld für den ersten Bordellbesuch besaß ich nicht. Da beschloss ich, mich aus Steuermitteln zu versorgen.“ Immer wieder: Insgesamt 195 Mal hob der Mann am Kassenautomaten des Jobcenters unberechtigt Geld ab. Hartz-IV-Empfängern entstand dabei kein Schaden, weil die Auszahlungen in deren Akten nicht auftauchten.

Die Belege sammelte der Angeklagte in seinem Schreibtisch. An einem Montag im Mai 2010 wurde seine „Angst vor einer plötzlichen Überprüfung immer größer, da beschloss ich, Feierabend zu machen.“ Die Auszahlungsquittungen des Automaten übergab er bei seiner Selbstanzeige den Ermittlern.

Wieso der Mann nicht vorher aufflog – ein Rätsel! Da der Kassenautomat im Jobcenter nur Höchstbeträge bis 1500 Euro akzeptierte, stückelte der Agentur-Teamleiter seine Wunschbeträge. Beim ersten Mal in 1400, 950 und 850 Euro. „Unregelmäßig“ habe er danach weiter Besuche in Bordellen und Spielhallen von den Geldern finanziert, so der Angeklagte. „Im Schnitt jeden Monat 4000 Euro“, rechnete ihm der Staatsanwalt vor.

Strafmildernd wurden unter anderem die Selbstanzeige und das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. In das Urteil einbezogen wurden frühere Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss. Der Staatsanwalts hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe.

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Datum:  14.2.2012
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