Im Prozess gegen den geständigen Kindermörder Martin N. haben die Nebenkläger die Höchststrafe gefordert. Damit schlossen sie sich in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft an, die am vorangegangenen Verhandlungstag vor dem Landgericht Stade auf lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung plädiert hatte. „Der Angeklagte wird auch mit 65, 70 oder 80 Jahren noch in der Lage sein, einem Kind den Hals zuzudrücken“, sagte der Vater eines der getöteten Jungen nach Angaben einer Gerichtssprecherin.
Die Verteidigung beantragte, dass ein Protokoll der Ereignisse in der Nacht vor dem Geständnis von Martin N. verlesen werden sollte. Während des Verhörs am darauffolgenden Tag hatte er die drei Morde und mehrere Missbrauchsfälle eingeräumt. Die Kammer sollte noch am Montag entscheiden, ob sie wieder in die Beweisaufnahme eintreten wird.