Der Fall: „Maskenmann“

Nebekläger fordern Höchststrafe für Martin N.

Maskenmann Martin N.: Die Anklage fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Kindermörder.
"Maskenmann" Martin N.: Die Anklage fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Kindermörder.
Foto: Rüga/RTL Explosiv

Im Prozess gegen den geständigen Kindermörder Martin N. haben die Nebenkläger die Höchststrafe gefordert. Damit schlossen sie sich in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft an, die am vorangegangenen Verhandlungstag vor dem Landgericht Stade auf lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung plädiert hatte. „Der Angeklagte wird auch mit 65, 70 oder 80 Jahren noch in der Lage sein, einem Kind den Hals zuzudrücken“, sagte der Vater eines der getöteten Jungen nach Angaben einer Gerichtssprecherin.

Die Verteidigung beantragte, dass ein Protokoll der Ereignisse in der Nacht vor dem Geständnis von Martin N. verlesen werden sollte. Während des Verhörs am darauffolgenden Tag hatte er die drei Morde und mehrere Missbrauchsfälle eingeräumt. Die Kammer sollte noch am Montag entscheiden, ob sie wieder in die Beweisaufnahme eintreten wird.

Der aus Bremen stammende Pädagoge Martin N. soll nachts mit einer schwarzen Sturmhaube getarnt in Häuser, Zeltlager und Ferienheime eingestiegen sein, um sich an kleinen Jungen zu vergehen. Drei von ihnen entführte und tötet er, wie er gestanden hat.

Jahrelang suchte die Polizei vergeblich nach dem als „Maskenmann“ bekanntgewordenen Serientäter. Im vergangenen April schnappte sie ihn in Hamburg.

Kindermörder Martin N.

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Datum:  13.2.2012
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