Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 31.1.2013

Expertenrat: Bei Abmahnung Ruhe bewahren

Foto: dpa

Wer im Internet illegal Musik herunterlädt oder Fotos postet, riskiert eine Abmahnung. Liegt so ein Brief in der Post, heißt es: Ruhe bewahren und einen Anwalt einschalten! Rechtsexperte Till Kreutzer gibt Tipps für den Ernstfall.

„Mit Abmahnungen ist nicht zu spaßen“, sagt Till Kreutzer vom Onlineportal „irights.info“. Ernst nehmen müsse der Empfänger solche Schreiben auf jeden Fall. Jede Summe bezahlen und ungelesen alles unterschreiben sollten Betroffene aber nicht – denn sonst zahlen sie möglicherweise zu viel oder öffnen gleich der nächsten Abmahnung Tür und Tor.

Inzwischen werden Privatpersonen nicht mehr nur für illegale Downloads von Musik und Filmen, sondern auch für andere Urheberrechtsverletzungen im Internet abgemahnt. In einem Fall geht es zum Beispiel um einen Link auf Facebook: Weil das soziale Netzwerk daneben automatisch ein urheberrechtlich geschütztes Vorschaubild einblendete, soll der Betreiber des Profils nun 1800 Euro zahlen, berichtet die Kölner Anwaltskanzlei Wilder Beuger Solmecke. „Das ist nur ein Beispiel von vielen“, sagt Kreutzer. Nicht jede Rechtsverletzung geschehe aus böser Absicht.

Grenze für Mahnzahlungen

Die Bundesregierung will die in einer Abmahnung geforderten Geldsummen für Urheberrechtsverletzungen jetzt aber deckeln: Wer zum ersten Mal illegal etwas hoch- oder herunterlädt, soll nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums künftig nicht mehr als 155,30 Euro zahlen. Das gelte allerdings nicht für Raubkopierer, die in gewerblichem Umfang Filme, Musik oder Software verbreiten.

Zu jeder Abmahnung gehört eine sogenannte Unterlassungserklärung. Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Hält er sich nicht daran, wird er eventuell gleich wieder abgemahnt. Die vorformulierte Erklärung ist aber in vielen Fällen zu umfassend oder zu vage, warnt Kreutzer. „Ich würde schon darauf achten, dass ich nicht zu viel verspreche.“ Betroffene könnten sich etwa von einem Urheberrechtsanwalt dazu beraten lassen, an welchen Stellen sich die Erklärung zu ihren Gunsten ändern lässt.

Nicht in Stein gemeißelt

Und auch die in der Abmahnung geforderte Geldsumme mit Anwaltsgebühren und Schadenersatz sei nicht in Stein gemeißelt, sagt der Jurist: „Eine Abmahnung ist zuerst einmal eine Forderung.“ In vielen Fällen gebe es aber Verhandlungsspielraum, denn gesetzlich festgelegt sind die Summen nicht: „Es gibt Kanzleien, die verlangen für eine Rechtsverletzung 2000 Euro, andere für die gleiche nur 200.“

Was auch immer der Empfänger einer Abmahnung tut – schnell muss es auf jeden Fall geschehen. „In der Abmahnung stehen oft exakte Fristen“, erklärt Kreutzer. „Die würde ich auf jeden Fall einhalten.“ Denn sonst werde aus der Abmahnung schnell eine einstweilige Verfügung. „Und das wird dann richtig teuer.“ (dpa)

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