Handys abhören, E-Mails mitlesen, Faxe abfangen: Die Polizei bespitzelt immer öfter Straftäter und Verdächtige. Und sie verschickt zigtausend „stille SMS“, um Personen zu orten. Die Linke fordert eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden.Ob Dealer, Bombenbauer, Betrüger oder Steuerhinterzieher – alle kommunizieren elektronisch. Für die Polizei ein Glücksfall: Sie kann mithören oder mitlesen. Und das macht sie immer öfter.
1658 Hamburger Anschlüsse wurden 2011 überwacht. Ein Plus von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr (hinter mehreren Anschlüssen etwa für Handy und Internet kann sich dieselbe Person verbergen). Dazu kommen noch Spitzel-Attacken von Staatsanwaltschaft, Zoll, Bundeskriminalamt, zu denen keine genauen Zahlen vorliegen. Aber allein der Hamburger Verfassungsschutz gibt 2011 und 2012 400.000 Euro für die Modernisierung seiner Überwachungstechnik aus.
Die Beamten nutzen seit Kurzem eine weitere Technik: Die sogenannte „stille SMS“, im Behördenjargon „Ortungsimpuls“. Für den Handybesitzer unsichtbar, verschickt das Telefon nach Empfang der Spionage-Nachricht eine Mitteilung, in welche Funkzelle es eingeloggt ist. So wird ein umfassendes Bewegungsprotokoll erstellt, ohne dass eine Observation nötig ist. In Hamburg gibt es mehr als 1000 Funkzellen.
Seit zwei Jahren werden die „stillen SMS“ vollautomatisch von einem Zentral-Rechner der Polizei Nordrhein-Westfalen versandt. Für die Behörden eine große Hilfe: Verschickte der hiesige Verfassungsschutz 2007 noch 71 Ortungsimpulse, waren es 2011 schon 25658. Allerdings gingen diese nur an sieben Anschlüsse, 2010 waren 19 Anschlüsse im Visier des Geheimdienstes.
Die Hamburger Polizei nutzt das Instrument noch exzessiver. 109.048 Ortungsimpulse verschickte sie 2010. Zahlen für 2011 gibt es nicht, sagte der Senat auf Anfrage der Linken. Auch wie viele Menschen so geortet wurden, sei nicht bekannt.
„Aus ermittlungstaktischen Gründen“ will die Polizei keine Angaben machen, wann sie das Instrument nutzt. Im Normalfall ist für „stille SMS“ und andere Abhörmaßnahmen eine richterliche Erlaubnis nötig. Bei „Gefahr im Verzug“ kann der Polizeipräsident die Spitzel-Attacke veranlassen. In wie vielen Fällen dies geschah, ist auch nicht bekannt.
Linke-Rechtsexpertin Christiane Schneider fordert deshalb einen „detaillierten Bericht des Innensenators“ sowie eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Abhörmaßnahmen. Schneider: „Die heimliche Überwachung von Verdächtigen hat ein dramatisches Ausmaß angenommen.“
Diese Delikte wurden von der Polizei 2010 und 2011 überwacht.
Sachverhalte 2010/2011
Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz 532/826
Tötungsdelikte 73/169
Raubdelikte 121/125
Betrug 75/96
Hehlerei 37/72
Bandendiebstahl 93/56
Brandstiftung 11/33
Verstöße gegen Ausländergesetz/Aufenthaltsgesetz 38/30
Räuberische Erpressung 26/29
Diebstahl/Unterschlagung 13/28
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 30/27
Erpressung 50/24
Kriminelle Vereinigung 24/20
Gefahrenabwehr 9/19
Steuerhinterziehung 12/15
Geldwäsche 15/13
Bestechung 7/10
Erpresserischer Menschenraub/Menschenraub 4/10
Verstöße gegen Waffengesetz 3/10
Verstöße gegen Kriegswaffenkontrollgesetz 0/8
Urkundenfälschung 23/7
Gewerbsmäßige Hehlerei 15/7
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion 1/7
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 0/6
Verabredung zu Verbrechen 0/5
Verbreitung, Besitz pornografischer Schriften 0/4
Angriff auf den Seeverkehr 0/1
Zielfahndung 0/1
Bildung einer terroristischen Vereinigung 19/0
Geldfälschung 11/0
Geiselnahme 2/0
Verstöße gegen Arzneimittelgesetz 1/0
Summe 1245/1658
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