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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 17.4.2012

Sozialer Wohnungsbau: Miet-Abzocke: Geht’s jetzt dem Vermieter an den Kragen?

Von Renate Pinzke
So soll es bald aussehen: Doch die Mieten am Wiesendamm dürften eher abschreckend sein.
So soll es bald aussehen: Doch die Mieten am Wiesendamm dürften eher abschreckend sein.
Foto: hfr

Mietwucher im sozialen Wohnungsbau. Nach der Berichterstattung der MOPO über die horrenden Zusatzkosten, die der Vermieter Gerhard Clausen für seine Sozialwohnungen einfordert, sind die Behörden alarmiert, prüfen rechtliche Schritte. Und auch politisch schlägt dieser Fall hohe Wellen.

Der Pkw-Stellplatz kostet 177 Euro monatlich, der Abstellraum 37 Euro. Und der exklusive Kanu-Stellplatz schlägt nochmals mit 37 Euro zu Buche. Insgesamt kommen so 251 Euro auf die monatliche Kaltmiete von 541,50 Euro obendrauf – und das bei einem Sozialbau, für den Vermieter Gerhard Clausen staatliche Fördermittel erhalten hat.

Doch offenbar ist diese Abzocke normal bei ihm. Nicht nur die Mieten für seine Wohnungen am Wiesendamm (Barmbek) werden so in die Höhe getrieben. Mietinteressenten für sein Projekt „Le Park“ (ebenfalls sozialer Wohnungsbau) in Winterhude meldeten sich bei der MOPO, berichten ebenfalls von Pkw-Stellplatzmieten über 177 Euro.

Vermieter Gerhard Clausen verweist auf die hohen Baukosten.
Vermieter Gerhard Clausen verweist auf die hohen Baukosten.
Foto: hfr

Die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) bestreitet, dass es eine Sondervereinbarung mit Clausen bezüglich der Pkw-Stellplätze gibt. „Wir haben Herrn Clausen nur mitgeteilt, dass er nicht unter die Begrenzung fällt, die 2010 eingeführt wurde“, sagt Sprecherin Sabine Libuda. Diese Begrenzung beträgt pro Stellplatz ca. 65 Euro.

Die GAL hingegen möchte in einer Parlamentarischen Anfrage nun geklärt wissen, wer für die Kontrolle der Mietverträge zuständig ist, wenn es um sozialen Wohnungsbau geht. Die WK betont, sie könne eine solche Kontrolle bei 120000 Sozialwohnungen nicht leisten. Doch im Falle von Clausen habe man den Investor aufgefordert, Stellung zu beziehen. „Das Auswertungsverfahren läuft“, sagt Libuda.

Sollte sich herausstellen, dass Clausen rechtswidrig handelt, droht ihm ein gepfeffertes Bußgeld. Die Baubehörde meint: „Nach erster vorläufiger Bewertung der Unterlagen wird eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen.“

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