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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 15.1.2013

Gut für die NPD?: Drei-Prozent-Hürde in Hamburgs Bezirken gekippt

Von Renate Pinzke
Ein Transporter mit dem Logo der NPD
Ein Transporter mit dem Logo der NPD
Foto: dpa

Bald wird es in den Bezirksversammlungen bunt zugehen: Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die Drei-Prozent-Hürde gekippt, die Hamburg im Jahr 2009 eingeführt hatte. Damit wird es bei der nächsten Wahl im Sommer 2014 auch für kleine Parteien und Einzelpersonen leichter, einen Sitz in den Bezirken zu bekommen.

Angeschoben wurde die Klage von Dietmar Brinkmann, Mitglied der Piratenpartei in Eimsbüttel. Er hatte die Wahl in seinem Bezirk im Jahr 2011 angefochten und nun recht bekommen. Laut Verfassungsgericht ist die Drei-Prozent-Klausel verfassungswidrig. „Die Sperrklausel bewirkt eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit.“ Trotz des Urteils muss die Bezirkswahl nicht wiederholt werden. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Bezirksversammlung in Eimsbüttel nicht die grundsätzliche demokratische Legitimation fehle, „weil sich der Wahlfehler nicht in unerträglicher Weise ausgewirkt hat“.


Die SPD-Fraktion ist entsetzt. „Das wird die Regierbarkeit der Bezirke erschweren und zur Zersplitterung der Bezirksversammlung führen“, so die Abgeordnete Barbara Duden. „In vier von sieben Bezirksversammlungen würden ohne Hürde jetzt NPD-Abgeordnete sitzen. Das alles ist zum Schaden der bezirklichen Demokratie“, so Duden weiter.


Die Initiative „Mehr Demokratie“ hingegen jubelt: „Bis auf zwei Ausnahmen gibt es in ganz Deutschland auf kommunaler Ebene keine Sperrklausel mehr“, heißt es. Die Grünen verweisen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht schon die Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt habe. „Da ist es wenig verwunderlich, wenn die Sperrklausel nun auch für die Hamburger Bezirksversammlungen wegfällt“, sagt der Abgeordnete Farid Müller.

Das Gericht hat allerdings ein Schlupfloch gelassen: Sollte es zu „zersplitterungsbedingten Funktionsstörungen“ kommen, könne die Bürgerschaft durch eine Wiedereinführung einer Sperrklausel Abhilfe schaffen. Denn wichtig bleibt auch auf bezirklicher Ebene, dass es zur Bildung von Mehrheiten und damit zur Handlungsfähigkeit der Politik kommen kann.

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