Heute ist der Tag der Entscheidung. Bildungsbehörde und Kita-Träger wollen sich auf einen Vertrag zur Ganztagsbetreuung am Nachmittag einigen. Denn in Zukunft sollen Grundschüler an mindestens drei Tagen pro Woche bis 15 oder 16 Uhr in der Schule bleiben. Knackpunkt ist aus Sicht der Kita-Betreiber immer noch die „zu schlechte“ Betreuung der Vorschüler.
Ein Gutachten gibt ihnen jetzt recht. Die Fachleute der Kanzlei Dornheim haben erhebliche Bedenken geäußert. Sie halten die Betreuungs-Bedingungen für haftungsrechtlich äußerst problematisch.
Darum geht es: In den Vorschulen werden in einer Klasse 23 Kinder von einem Lehrer betreut. Wenn diese Kinder in Zukunft nachmittags in der Schule bleiben, sollen sie dort von einem Kita-Erzieher beaufsichtigt werden. Die Haftung liegt dann automatisch bei der Kita. In den Hamburger Kita-Richtlinien steht aber, dass für Vorschüler in der Kita ein Betreuungsschlüssel von maximal 13 Kindern pro Erzieher erlaubt ist.
Damit würde die Kita gegen Richtlinien verstoßen, die die Stadt selbst aufgestellt hat. Eigentlich müsste sie ab zwölf betreuten Kindern eine weitere pädagogische Aufsichtsperson hinzuziehen. Sonst wird laut Gutachtern das Kindeswohl gefährdet.
Die Bildungsbehörde will in dieser Sache aber nicht nachbessern. Sie geht davon aus, dass nie alle 23 Kinder nachmittags in der Gruppe sind. Denn sie müssen nur an drei Tagen pro Woche dableiben. So reduziere sich die Zahl der Kinder automatisch. Außerdem hätten Eltern von Vorschülern die Möglichkeit, ihre Kinder nachmittags auch in der Kita statt in der Schule betreuen zu lassen.
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