Hamburg darf von der Baufirma Hochtief Schadensersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Das Landgericht Hamburg erklärte heute einen entsprechenden Klageantrag für zulässig. Das heißt jedoch nicht, dass die Stadt tatsächlich einen Anspruch auf Schadenersatz hat, sondern nur, dass das Gericht sich mit der Frage beschäftigen wird.
Zwei weitere Anträge der Stadt wiesen die Richter ab: Weder über einen Anspruch von Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch der Stadt auf die Fertigstellung der Elbphilharmonie bis Februar 2012 werde die Kammer entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Vorsitzende der Realisierungsgesellschaft Elbphilharmonie, Heribert Leutner, interpretierte das Ergebnis der Verhandlung dennoch positiv: Die Stadt habe gute Chancen auf Schadensersatz. Das Verfahren wird sich aber noch über Monate ziehen.
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