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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 26.1.2013

Bezirk Nord: Bußgeld: So dreist zockt das Bezirksamt ab

Helge J. (29) und Stephen M. (26) verstehen die Höhe der Strafe nicht.
Helge J. (29) und Stephen M. (26) verstehen die Höhe der Strafe nicht.
Foto: B.Blumenthal

Wegen verhältnismäßig kleiner Vergehen wird im Bezirk Nord drastisch abgezettelt: 136,50 Euro Bußgeld für einen Zettel am Baum. 147 Euro Strafe für das Überfahren des Gehwegs mit dem Auto. 35 Euro Verwarngeld, weil die Hecke auf den Gehweg ragt. Die Bewohner fühlen sich ungerecht behandelt.

Als Helge J. (29) und Stephen M. (26) im August 2012 Post vom Bezirksamt Nord bekommen, bleibt ihnen fast die Spucke weg: Weil sie mit ihrem Auto in Dulsberg unerlaubt den Gehweg überquert haben sollen, sind jeweils 147 Euro fällig: 35 Euro Verwarngeld und ein saftiger Gebührenbescheid über 112 Euro. Ein Wegewart hatte die beiden und weitere Anwohner angezeigt.

Der Sprecher des Bezirks Nord, Peter Hansen, stellt klar: „Es gibt eindeutige Regeln, und die gelten hamburgweit.“ Das Mittel des Verwarngeldes findet er sinnvoll – gibt aber gleichzeitig zu: „Es kann hilfreich sein, Anwohner vor einer Verwarnung darüber zu informieren, was zulässig ist und was nicht. Dies wäre mündlich oder schriftlich möglich.“

Das hätte sich vor drei Jahren auch Birgit K. gewünscht: 136,50 Euro Strafe musste sie blechen, nur weil die damals 67-Jährige in Hoheluft-Ost – im Bezirk Nord – einen Zettel an einen Baum gepinnt hatte.

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Weitere Opfer eines diensteifrigen Wegewarts: Die Anlieger der Straße Floot in Alsterdorf. Sie zahlten Verwarngelder über 35 Euro, weil ihre Hecke ein paar Zentimeter auf den Gehweg hinaus ragte.

„Wir lernen aus solchen Vorgängen und der damit verbundenen Berichterstattung“, sagte Hansen noch vor einem halben Jahr zur MOPO. Diese Fälle seien intern besprochen worden und hätten sich so nicht wiederholt. „Daraus können Sie auch schließen, dass das Bezirksamt hier inzwischen verhältnismäßig vorgeht.“

Jetzt sieht er das offenbar wieder anders: Das Bezirksamt Nord teilte mit, an dem Gebührenbescheid und Verwarngeld für Helge J. und Stephen M. festzuhalten.

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