Antrag in Bürgerschaft

Energienetze: CDU will vor Gericht ziehen

Bürgerschafts-Abgeordneter Walter Scheuerl: „Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung besagt, dass Haushaltspläne nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein können“
Bürgerschafts-Abgeordneter Walter Scheuerl: „Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung besagt, dass Haushaltspläne nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein können“
Foto: Schimkus

Die CDU-Fraktion will die Zulässigkeit des Volksentscheids zum Rückkauf der Energienetze verfassungsrechtlich prüfen lassen. Ein entsprechender Antrag soll in die Bürgerschaft eingebracht werden.

„Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung besagt, dass Haushaltspläne nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein können“, so der Abgeordnete Walter Scheuerl. Doch ein 100-prozentiger Rückkauf der Netze würde bis zu zwei Milliarden Euro kosten.

Sollte die SPD dem Antrag in der Bürgerschaft nicht folgen, werde die CDU selbst vor Gericht ziehen. Dies beschloss die CDU auf ihrer Klausurtagung in Jesteburg am vergangenen Wochenende.

Zudem verständigte man sich auf drei politische Schwerpunkte für dieses Jahr: Bildung, Familie und Verkehr. Auch fordert die CDU die Gründung einer Haushaltsstrukturkommission unter Einbeziehung von Kammern, Gewerkschaften und dem Bund der Steuerzahler. Mit einem neuen Internetauftritt will sich die Fraktion bürgerfreundlicher zeigen: www.cdu-hamburg.de pin

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Datum:  5.2.2012
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