Die vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe: für die Union völlig ausgeschlossen.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich im Bundestag anlässlich zehn Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz am Samstag für eine komplette Gleichstellung ausgesprochen, aber auch gesagt: „Mehr gesellschaftliche Liberalität lässt sich nicht verordnen, sondern nur durch beharrliches Argumentieren erreichen.“
Für die CDU/CSU „entbehrt” der Vorstoß von Leutheusser-Schnarrenberger „jeder Grundlage“, so Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) zur „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Krings sagte: „Das Thema steht nicht auf der Agenda der Koalition.“ Und weiter: „Es gibt Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Und die müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, sieht das genauso. Auch er schließt eine Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes aus.
Die Union werde „nicht gleich stellen, was nicht gleich ist“, sagte Müller. „Der Staat schützt Ehe - und zwar zwischen Mann und Frau - sowie Familie in besonderer Weise, weil die Familie Keimzelle unserer Gesellschaft ist.“
Das Lebenspartnerschaftsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung wurde am 1. August 2001 wirksam. Es ermöglicht Homosexuellen, im Standesamt zu heiraten. Rechtlich blieb die Lebenspartnerschaft aber hinter der echten „Homo-Ehe“ zurück, wie sie zum Beispiel in den Niederlanden gilt. Homosexuelle in Deutschland können zum Beispiel gemeinsam keine Kinder adoptieren - auch das Einkommensteuerrecht macht Unterschiede.