Für seine Geisterfahrt mit Todesfolge muss ein 35 Jahre alter Autofahrer dauerhaft hinter Gitter.
Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn am Donnerstag wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Gutachter hatten deutliche Zweifel geäußert, ob der psychisch kranke Mann jemals wieder in Freiheit leben könne, ohne eine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen.
Der 35-Jährige war im Frühling 2011 in falscher Richtung über die Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart gerast. Als er in das Auto einer Familie krachte, starb der 43-jährige Familienvater - der Täter überlebte schwer verletzt.