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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 5.12.2012

Wegen unerwünschter Werbung: Urteil: Post muss 2000 Euro Strafe zahlen

Eine Postbotin stellt eine Ausgabe von „Einkauf aktuell“ zu (Symbolfoto) - ein Bremer, der gegen seinen Willen Ausgaben erhielt, bekommt nun 2000 Euro von der Post.
Eine Postbotin stellt eine Ausgabe von „Einkauf aktuell“ zu (Symbolfoto) - ein Bremer, der gegen seinen Willen Ausgaben erhielt, bekommt nun 2000 Euro von der Post.
Foto: Deutsche Post

Zu viel Werbung im Briefkasten - dafür gibt's nun Geld! Ein Mann aus Bremen bekommt von der Deutschen Post 2000 Euro für unerwünschte Reklamesendungen in seinem Briefkasten. Wie mehrere andere „Werbegeschädigte“ auch hatte er sich von dem Lüneburger Rechtsanwalt Henning Grewe vertreten lassen, wie dieser am Mittwoch bestätigte.

Grewe hatte zuvor in eigener Sache erfolgreich geklagt. Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers seien eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hatte das Landgericht Lüneburg vor einem Jahr zugunsten des Anwalts entschieden. Im Wiederholungsfall drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder gar Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Post sah darin eine Einzelfallentscheidung und ging nicht in Revision.

Grewe hatte wiederholt Ausgaben von „Einkauf aktuell“ bekommen, obwohl er mehrfach schriftlich gegen die Zustellung der wöchentlichen Sendung von Werbebroschüren samt Fernsehprogramm protestiert hatte. Nach der Entscheidung des Landgerichts habe er auch für andere „Werbegeschädigte“ strafbewehrte Unterlassungserklärungen erwirkt, sagte Grewe am Mittwoch zu einem Bericht der „Landeszeitung“. Dazu habe auch der Mandant aus Bremen gehört.

„Als jetzt wieder „Einkauf aktuell“ in seinem Kasten steckte, habe ich die Post aufgefordert, die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen. Das ist vor rund zwei Wochen dann auch geschehen“. „Einkauf aktuell“ erreicht nach Angaben der Post jede Woche rund 18,5 Millionen Haushalte.

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