Raser und Drängler mit Hang zur Selbstdarstellung haben ab sofort ein Problem. Die Polizei fahndet in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing nach geblitzten Verkehrssündern.
Der Hamburger Joachim H. (Name geändert) hatte einen schlechten Tag. Mies gelaunt fuhr der Geschäftsmann mit seinem BMW auf der Autobahn 1 bei Münster seinem Vordermann auf der Überholspur viel zu dicht auf. Die Polizei blitzte ihn dabei von einer Brücke. Der Drängler bekam einen Bußgeldbescheid über 400 Euro, vier Flensburg-Punkte erhielt er zusätzlich.
innerorts: 25 Euro
außerorts: 20 Euro
innerorts: 35 Euro
außerorts: 30 Euro
innerorts: 80 Euro, 1 Punkt
außerorts: 70 Euro, 1 Punkt
innerorts: 100 Euro, 3 Punkte
außerorts: 80 Euro, 3 Punkt
innerorts: 160 Euro, 3 Punkte
außerorts: 80 Euro, 3 Punkt
innerorts: 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
außerorts: 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
innerorts: 280 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
außerorts: 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monate Fahrverbot
innerorts: 480 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerorts: 440 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
innerorts: 680 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerorts: 600 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Der Verkehrssünder nahm sich einen Anwalt. Der legte Einspruch ein, weil unklar sei wer den Wagen tatsächlich gefahren habe. Doch die Polizei hatte ja das Beweisfoto aus dem Blitzer. Früher klingelte bei so einem Fall die Polizei schon mal bei Nachbarn des Kfz-Halters oder besorgte sich im Einwohnerzentralamt Passbilder des mutmaßlichen Verkehrssünders. Heute wird bei Facebook gefahndet. Und siehe da, der Verkehrsermittler der Autobahnpolizei fand dort Fotos des Dränglers.
Nach einem Abgleich mit den Blitzerfotos war für sie der Fall geklärt. Für den Anwalt des Verkehrssünders auch. Er gab klein bei und zog den Einspruch zurück.
Die Hamburger Polizei ermittelt genau so wie ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Polizeisprecher Holger Vehren: „Es handelt sich schließlich um offen zugängliche Daten.“
Viel öfter als Drängler werden Raser geblitzt. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, bestreiten viele Schnellfahrer, am Steuer gesessen zu haben. Vor allem wenn es ein Firmenwagen oder das Auto eines Bekannten war. Doch auch hier bieten sich der Polizei Recherchemöglichkeiten bei Facebook und Co. Frank Häcker vom Deutschen Anwaltsverein: “Wer Bilder mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, ist datenschutzrechtlich ausgeliefert.“
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