Hausfriedensbruch

200 Euro Bußgeld für GEZ-Schnüffler

Weil der GEZ-Schnüffler sich ohne Erlaubnis in die Wohnung schlich, muss er jetzt 200 Euro Strafe zahlen.
Weil der GEZ-Schnüffler sich ohne Erlaubnis in die Wohnung schlich, muss er jetzt 200 Euro Strafe zahlen.
Foto: dpa (Symbolfoto)

Dass GEZ-Schnüffler auf der Jagd nach unangemeldeten Fernsehern oder Radios dreist und unhöflich vorgehen, ist keine Seltenheit. Doch auch für die Gebühren-Eintreiber gelten Regeln. Und bei Hausfriedensbruch hört der Spaß auf.

Ein 47-Jähriger musste sich deswegen jetzt vor Gericht verantworten. Manfred M. hatte ein Mehrfamilienhaus in München unter die Lupe genommen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Einer 28-jährigen Mieterin war er zwar aufgefallen. Da sie aber Blumen im Treppenhaus gießen musste, ließ sie ihre Haustür offen. „Zwei bis drei Minuten“, sagte die Frau vor Gericht.

Das dürfen die GEZ-Fahnder

1. Einen Blick durchs Fenster wagen - erlaubt! Oder sieht der Fahnder ein Fernsehgerät durch eine geöffnete Haustür, droht die Zwangsanmeldung.

Genug Zeit für den GEZ-Kontrolleur, der keinerlei hoheitliche Befugnisse hat, um sich in die Wohnung zu schleichen und bis ins Schlafzimmer durchzumarschieren. Dort notierte er sich die Marke des dort stehenden Fernsehers.

Für die Richterin stand nach einer kurzen Beweisaufnahme der Hausfriedensbruch fest. Der Ehemann (25) der Frau hatte nämlich mit Fotos eindeutig dargelegt, dass M. in der Wohnung gewesen sein muss, um den Fernseher überhaupt zu sehen. Außerdem sei er als Hartz-IV-Empfänger von der Gebühr befreit gewesen.

Ende vom Lied für den Schnüffler: Kein Geld eingetrieben, dafür 200 Euro Strafe für Hausfriedensbruch.

GEZ-Reform ab 2013: Wie beim Geheimdienst

Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, ist jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet, den Eintreibern umfassende Angaben zu machen – z. B. über Mitbewohner.

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Datum:  8.2.2012
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