Dass GEZ-Schnüffler auf der Jagd nach unangemeldeten Fernsehern oder Radios dreist und unhöflich vorgehen, ist keine Seltenheit. Doch auch für die Gebühren-Eintreiber gelten Regeln. Und bei Hausfriedensbruch hört der Spaß auf.
Ein 47-Jähriger musste sich deswegen jetzt vor Gericht verantworten. Manfred M. hatte ein Mehrfamilienhaus in München unter die Lupe genommen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Einer 28-jährigen Mieterin war er zwar aufgefallen. Da sie aber Blumen im Treppenhaus gießen musste, ließ sie ihre Haustür offen. „Zwei bis drei Minuten“, sagte die Frau vor Gericht.
1. Einen Blick durchs Fenster wagen - erlaubt! Oder sieht der Fahnder ein Fernsehgerät durch eine geöffnete Haustür, droht die Zwangsanmeldung.
2. Durchs Treppenhaus schleichen - erlaubt! Der GEZ-Fahnder darf auch Ihre Nachbarn fragen, ob Sie einen Fernseher haben. Wenn Sie Pech haben, weden Sie verraten von den bösen Nachbarn.
3. Ihre Wohnung betreten - nicht erlaubt! Erst wenn Sie es gestatten, darf ein GEZ-Mann in ihre Wohnung. Ansonsten muss er vor der Tür bleiben.
4. Er fragt Sie an der Haustür, ob Sie ein TV-Gerät haben - erlaubt. Ihre Pflicht ist es, wahrheitsgemäß zu antworten.
Trotzdem gilt: Nur wer sich selbst verraten hat oder überführt wurde und trotzdem nicht zahlen will, muss mit einer Anzeige rechnen.
5. Spionieren - erlaubt! Gängige Masche: Die Fahnder recherchieren solange, bis Sie wissen, welches Auto man fährt. Und fangen Sie dann beim Einsteigen ab: „Ist Ihr Autoradio angemeldet?“
6. Bargeld kassieren - absolut verboten! Die GEZ schickt immer eine Rechnung.
7. Peilwagen einsetzen, die die Abstrahlungen eingeschalteter Fernsehgeräte messen - stimmt nicht! Die GEZ setzt solche Wagen nicht ein.
8. Müll durchsuchen, um TV-Zeitschriften zu finden - erlaubt. Doch so weit gehen die Gebühren-Jäger normalerweise gar nicht.
9. Fernseher pfänden - erlaubt! Weigern Sie sich, die fälligen Gebühren zu zahlen, kann ihr Fernseher gepfändet werden. Das macht allerdings ein Gerichtsvollzieher und nicht der GEZ-Mann.
Genug Zeit für den GEZ-Kontrolleur, der keinerlei hoheitliche Befugnisse hat, um sich in die Wohnung zu schleichen und bis ins Schlafzimmer durchzumarschieren. Dort notierte er sich die Marke des dort stehenden Fernsehers.
Für die Richterin stand nach einer kurzen Beweisaufnahme der Hausfriedensbruch fest. Der Ehemann (25) der Frau hatte nämlich mit Fotos eindeutig dargelegt, dass M. in der Wohnung gewesen sein muss, um den Fernseher überhaupt zu sehen. Außerdem sei er als Hartz-IV-Empfänger von der Gebühr befreit gewesen.
Ende vom Lied für den Schnüffler: Kein Geld eingetrieben, dafür 200 Euro Strafe für Hausfriedensbruch.
Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, ist jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet, den Eintreibern umfassende Angaben zu machen – z. B. über Mitbewohner.
Die Gebühreneintreiber bekommen vollen Zugriff auf die Daten, die bei den Meldebehörden über Sie gespeichert sind.
Die Gebühreneintreiber dürfen – wie ein Geheimdienst – bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen Daten erheben – ohne dass der Betroffene davon etwas weiß. In ihren Karteien steht z. B., mit wem Sie zusammenleben, ob Sie Kinder haben, ob Sie ein Auto haben, ob Sie Wohneigentum haben, ob Sie eine Ferienwohnung nutzen, was die Nachbarn und Ihr Vermieter über Sie sagen.
Wer Auskünfte verweigert, muss mit Zwangsvollstreckungen rechnen. Auch Vermieter, Hausbesitzer und Hausverwaltungen werden in Haftung genommen.
Wer seine Gebühren nicht zahlt, wird mit Bußgeldern bestraft.
Die staatlichen Rundfunkanstalten dürfen die Daten unbeschränkt untereinander austauschen.
Die Gebührenbefreiung für rund 580.000 Behinderte entfällt. Blinde, sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen müssen künftig einen Betrag in Höhe eines Drittels der Gebühr zahlen. Hartz-IV-Empfänger brauchen nicht zu zahlen.
Damit das meistgehasste deutsche Kürzel GEZ (steht für Gebühreneinzugszentrale) verschwindet, haben sich die Erfinder auch einen neuen Namen ausgedacht. Die GEZ wird eine „von einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“.
Experten gehen davon aus, dass die Einnahmen von ARD, ZDF und Co. (voriges Jahr 7,6 Mrd Euro) durch die Reform kräftig steigen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. September wollen die Regierungschefs der Länder die Reform endgültig verabschieden.