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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 27.4.2012

Grausame Aktion verboten: Künstlerin darf keine Hundewelpen erdrosseln

Ein Gericht hat einer Künstlerin verboten, Hundewelpen mit Kabelbindern zu erdrosseln.
Ein Gericht hat einer Künstlerin verboten, Hundewelpen mit Kabelbindern zu erdrosseln.
Foto: ddp (Symbolbild)

Es war eine schockierende und grausame Inszenierung, die eine Berliner Künstlerin für die kommende Woche geplant hatte: Bei einer Performance wollte sie in einem Spandauer Theater zwei Hundewelpen mit Kabelbindern umbringen.

Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht die schreckliche Welpen-Tötung verboten. Die Aktion falle nicht unter die Kunstfreiheit, entschieden die Richter in einem Eilbeschluss.

Das Gericht stützte sich dabei auf das Tierschutzgesetz: Danach dürfen keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die Performance sollte am Montag unter dem Motto "Der Tod als Metamorphose" stattfinden. Mit Trauermusik, Meditation und Gong wollte die Künstlerin die Welpen umbringen und damit unter anderem auf die Situation von Schlittenhunden in Alaska hinweisen.

Die Künstlerin wollte sich dabei an "traditionellen thailändischen Kunstformen orientieren". Sie hatte argumentiert, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien gerechtfertigt, weil das Grundgesetz die Kunstfreiheit garantiere.

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