Gerichtsurteil

2000 Euro Schadenersatz für verschrumpelte Fritten

Die Goldabgüsse der Pommes: Für die Originale muss eine Künstlerin jetzt 2000 Euro Schadenersatz zahlen.
Die Goldabgüsse der Pommes: Für die Originale muss eine Künstlerin jetzt 2000 Euro Schadenersatz zahlen.
Foto: dpa

Ranzig, verschrumpelt, aber ganz schön wertvoll: Eine Galeristin muss für zwei 22 Jahre alte Pommes 2.000 Euro Schadenersatz blechen. Plus Zinsen. Der Künstler Stefan Bohnenberg hatte in den 90er Jahren goldene Abgüsse von den Kartoffelstäbchen gemacht.

Als er die Originale wiederhaben wollte, konnte Galeristin Andrea Tschechow sie nicht mehr finden. Es kam zum Streit und der in Belgien lebende Künstler zog vor Gericht.

Die Richter gaben ihm jetzt Recht. Zwar ließen sie die Frage des künstlerischen Wertes der ranzigen Fritten offen. Allerdings hätten sie ohne Frage einen wirtschaftlichen Wert. Deswegen muss die Tschechow jetzt zahlen.

Sie habe außerdem ihre Pflichten als Galeristin verletzt, weil sie die Originalpommes verloren habe, argumentierten die Richter. Laut Vertrag müsse sie bedeutsame Gegenstände ihrer Künstler sorgfältig aufbewahren.

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Datum:  9.2.2012
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