Sie hat der Arge verschwiegen, dass sie Geschäftsführerin einer kleinen Unternehmensberatung war, kassierte jahrelang zu Unrecht Hartz IV. Am Montag kam für Handan K. (38) die Quittung vom Amtsgericht Altona: neun Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Sieben Verlängerungsanträge auf Hartz IV stellte die alleinerziehende Mutter zwischen 2005 und 2009, obwohl sie in jener Zeit mit ihrem Buchhaltungsservice bis zu 1500 Euro im Monat verdiente. Gesamtschaden: gut 40 000 Euro.
Ihr Lebensgefährte habe ihre Einkünfte aus der Unternehmensberatung verspielt, erklärte die Angeklagte sichtlich zerknirscht: „Er hat einfach in den Tag hineingelebt und ich hatte keine Kraft, ihm die Kontovollmacht zu entziehen.“
Inzwischen habe sie die Verantwortung für ihre einstige Firma an ihren spielsüchtigen Freund übergeben und sich selbst einen Halbtagsjob als kaufmännische Angestellte gesucht: „Ich zahle jeden Monat 200 Euro an die Arge zurück.“
Der jahrelange Schmu war aufgeflogen, als die Unternehmensberaterin im Namen eines Kunden einen Brief an die Arge geschrieben hatte. „Es wurde meiner Mandantin leicht gemacht“, so der Verteidiger und forderte eine milde Geldstrafe. Die Staatsanwältin hatte auf ein Jahr Bewährung plädiert.
Die Angeklagte war nicht vorbestraft. Sie ist noch immer mit ihrem Lebensgefährten zusammen.
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