Das Hamburger Landgericht muss im „20 Cent“-Fall ein neues Urteil sprechen: Der Richterspruch vom Dezember 2010 berücksichtige den Erziehungsgedanken im Jugendrecht nicht genügend, stellte jetzt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest ( AZ 5StR 202/11). Onur K. (19) hatte gegen das Urteil (drei Jahre und vier Monate Jugendstrafe) geklagt, kann nun auf eine Bewährungsstrafe hoffen.
Hintergrund: Onur K. (19) und Berhan I. (18) bettelten im Juni 2009 den Dachdecker Thomas M. (44) um 20 Cent an. Als der nicht zahlen wollte, versetzte Onur ihm einen Faustschlag gegen den Oberkörper. Der alkoholisierte Dachdecker prallte ungebremst mit dem Kopf auf dem Boden, starb wenige Wochen später an den schweren Schädelverletzungen. Onur wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Ein Tötungswille sei nicht nachzuweisen, so die Richter.
Berhan, von dem der Streit ausging, hatte auf den am Boden liegenden Mann eingetreten. Die Tritte waren jedoch nicht die Todesursache, stellte ein Gerichtsmediziner fest. Berhan wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hat seine Strafe akzeptiert.
Der neue Prozess gegen Onur K. beginnt am 5. Dezember. Es werden keine Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Es geht alleine um das Strafmaß. Im ersten Verfahren hätten die Hamburger Richter bedenken müssen, dass Onur „bislang nicht in nennenswertem Umfang straffällig geworden ist und aus einer intakten Familie stammt“, kritisieren die BGH-Richter.
Außerdem soll das Hamburger Landgericht bedenken, ob die „unzweifelhaft schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist, zumal der Eintritt des Todes durch den Faustschlag auf einem eher ungewöhnlichen Kausalzusammenhang beruhte.“
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