Schwarzfahren, Mitschüler abziehen, Graffiti schmieren - bei solchen Straftaten von Jugendlichen richteten in Hamburg auch Schülerrichter, sogenannte "Teen Courts". Dieses Pilotprojekt wird nun nach eineinhalb Jahren eingestellt. "Es gab in der ganzen Zeit nur 60 Fälle, in denen die Teen Courts zum Einsatz kamen", so Thomas Fürter, Sprecher der Justizbehörde. "Damit war das Projekt nicht erfolgreich." Die Behörde will in Zukunft verstärkt auf Projekte wie Täter-Opfer-Ausgleich setzen. Dabei wird der Täter mit dem Opfer und den Folgen seiner Tat konfrontiert. Natürlich nur in minder schweren Fällen und wenn das Opfer zustimmt.
Intensiviert wird auch das Ermahnungsgespräch von Staatsanwälten mit auffällig gewordenen Jugendlichen. Die Zahl der Ermahnungsgespräche war im Laufe der Jahre stark gesunken. Im Jahr 2001 wurde den Jugendlichen noch 768 Mal ins Gewissen geredet, 2007 gab es nur noch 282 solcher Gespräche. Da die Behörde den Staatsanwälten keine Vorschriften machen kann, gibt es ein Anreizsystem: Sie bekommen eine bessere Anrechnung des zeitlichen Aufwands.