Justizsenator Roger Kusch (CDU) macht die steigende Zahl von Messerstechereien zur Chefsache. Seit Oktober 2005 lässt er sich jeden Fall persönlich vortragen. Seine Vermutung: Messerstecher kommen vor Hamburger Gerichten zu gut weg.
"Ich bin tief besorgt über die jüngsten Messerstechereien in Hamburg. Wir müssen alle Register ziehen, um brutalen Messerstechern das Handwerk zu legen", so der Senator zur MOPO. Noch bis April dieses Jahres prüft er jetzt jeden Fall persönlich. Kuschs Sprecher Carsten Grote: "Um etwaigen Gesetzgeberischen Handlungsbedarf auszuloten, will der Senator wissen, was Sache ist." Die Staatsanwaltschaft berichtet Kusch in jedem einzelnen Fall, ob Haftbefehl beantragt wurde, wie die Tat angeklagt wurde, welchen Antrag der Staatsanwalt im Prozess gestellt hat, wie geurteilt wurde und ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat. Kuschs Vermutung ist offenbar, dass zu viele Messerattacken vor Gericht "nur" als Körperverletzung abgeurteilt werden. Roger Kusch: "Doch beim wahllosen Einstechen des Täters in Richtung Kopf, Brust, Rücken oder Bauch des Opfers liegt in der Regel ein Tötungsvorsatz vor. Dementsprechend muss das dann auch verfolgt werden." So würde das auch der Bundesgerichtshof sehen. Hamburger Richter aber urteilen oft anders.
So teilte der Senat in einer Antwort auf eine Anfrage des SPD-Innenexperten Andreas Dressel mit, dass es zwischen dem 15. Oktober und dem 2. Dezember 2005 in Hamburg 21 Ermittlungsverfahren wegen Messerstechereien gegeben hat. Nur in drei Fällen wird wegen eines versuchten "Tötungsdelikts" ermittelt, aber 14 Verfahren laufen unter dem Stichwort: "Gefährliche Körperverletzung". In vier Fällen war das Delikt klar: Das Opfer war tot! Doch wenn Angeklagte vor Gericht nicht explizit zugeben, "ja, ich wollte töten", haben sie in Hamburg offenbar gute Chancen mit einer glimpflicheren Strafe davonzukommen. Und das, obwohl ihre Opfer teilweise lebenslang unter der Messerattacke leiden müssen.