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WOHNUNG VON PFLEGEDIENSTLEITER VERWANZT UND ABGEHÖRT

Lauschangriff St. Pauli

Eine Videokamera, die einen Hauseingang auf St. Pauli filmt. Sobald jemand die verdächtige Wohnung betritt, werden die Wanzen in allen Zimmern aktiviert. Telefon- und Online-Überwachung. Peilsender an den Autos von Beschuldigten. Am Ende 33 Aktenordner mit Abhör-Protokollen.



Nein, hier geht es nicht um die Stasi und auch nicht um die organisierte Kriminalität im Milieu. Es geht um einen Pflegedienstleiter aus St. Pauli. Norbert T. (51), aktiv im Kirchenkreis und seit 30 Jahren in der Anti-AKW-Bewegung. Seit den Brand- und Farbbeutelanschlägen vor dem G8-Gipfel ist er ins Fadenkreuz des Bundeskriminalamtes geraten. Das Ergebnis der Ermittlungen: gleich null.



Mehr als vier Wochen lang, vom 9. Mai bis 14. Juni, belauschten Ermittler jedes Wort, das in der Wohnung fiel. Erfahren hat Norbert T. davon erst jetzt durch ein Schreiben der Bundesanwaltschaft. Sie ist verpflichtet, die Abgehörten im Nachhinein zu informieren. Wie die Wanzen in die Wohnung kamen? "Sie wurden offenbar bei einer Wohnungsdurchsuchung heimlich eingebaut", sagt Andreas Beuth, einer der Verteidiger in dem Verfahren. Und um sie wieder auszubauen, müssen die Ermittler sich später heimlich Zugang verschafft haben.



"Was haben die Ermittler sich angehört? Auch Geräusche aus dem Schlafzimmer? Streitereien oder intime Beichten?" Die Freundin von Norbert T. ist am Boden zerstört, fühlt sich beschmutzt und würde am liebsten sofort umziehen oder Sicherheitsschlösser einbauen. Norbert T. sagt: "Ich will mich nicht einschüchtern lassen, denn das ist genau das Ziel dieser Aktion." Dass er an den Anschlägen beteiligt gewesen sein soll, weist der 51-Jährige von sich.



Wie er ins Visier der Fahnder geriet? Anwalt Beuth: "Es gibt keine Fingerabdrücke oder ähnliche Hinweise auf Täter. Nichts, das Norbert T. mit den Taten in Verbindung bringt." Daher hätten die Profiler offenbar Bekennerschreiben der Farbbeutelanschläge mit Texten aus der autonomen Szene verglichen. Ihr Fazit: Anstifter sind ältere Linke, Ausführende sind Jungspunde. Und da passte ein Weggefährte Norbert T.s ins Profil. Ihre Anti-AKW-Gruppe trifft sich in der Roten Flora und hat Proteste für Heiligendamm organisiert. Und dieses Konstrukt reichte dem Ermittlungsrichter offenbar, um grünes Licht für einen Großen Lauschangriff nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch zu geben: Bildung einer terroristischen Vereinigung.



Für Norbert T. hat diese totale Überwachung schwere Folgen: "Wenn ich einfacher Angestellter wäre, hätte ich wohl schon keine Arbeit mehr!" Denn auch bei seinem Pflegedienst gab es eine Hausdurchsuchung, auch dort wurden alle Telefonate abgehört. Und auch in der Kirchengemeinde, in der Norbert T. aktiv ist, wurden Akten eingesehen. "Aber meine Kollegen und auch alle Freunde halten zu mir." Auch seine Mutter steht fest zu ihrem Sohn, "obwohl sie schon 77 Jahre alt ist und CDU-Mitglied".



Anwalt Beuth hatte gegen den Lauschangriff Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BHG) eingelegt. Mit Erfolg: Ihm wurde vorab mitgeteilt, dass Brandanschläge und Farbsprühereien keine terroristische Vereinigung ausmachten. Beuth: "Damit war die Wohnraumüberwachung rechtswidrig."



Für Norbert T. ist "der Psychoterror" trotzdem noch nicht ausgestanden: Seine Telefone privat und im Job werden vermutlich immer noch abgehört. Und das nun schon seit einem Jahr.

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Datum:  26.11.2007
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