Am helllichten Tag war der in der Türkei geborene Mann seiner Freundin auf den Wochenmarkt im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg gefolgt. An einem Marktstand trat er hinter die 49-jährige Fatma C. und stieß ihr unvermittelt ein Butterflymesser in den Rücken. Als sie zusammensackte, stach er ihr in die Seite und den Bauch. Die Frau erlitt tiefe Stichwunden, verlor sehr viel Blut und lag anschließend mehrere Wochen im Krankenhaus. Nur das beherzte Eingreifen von Passanten hatte noch Schlimmeres verhindern können.
Das Hamburger Oberlandesgericht wertete den Messerangriff als heimtückische Tat mit Tötungsabsicht. „Die Zeugin war arglos, sie rechnete nicht mit einem Angriff. Und sie war wehrlos. Das nutzen sie bewusst aus“, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Der Kammer zufolge handelte der Mann aus einem ganzen Bündel von Motiven: „Sie waren wütend, gekränkt, fühlten sich gedemütigt.“ Grund dafür war ein Rausschmiss aus der gemeinsamen Wohnung.
Über 20 Jahre lang hatte der 56-Jährige mit seiner Lebensgefährtin und zwei gemeinsamen Kindern in Deutschland gelebt. Doch zuletzt gab es immer wieder Streit, denn der Mann führte ein Doppelleben: In seiner Heimat gab es eine zweite Frau und weitere Kinder. Nach einem Besuch bei seiner Familie in der Türkei eskalierte der Konflikt. Vor einem halben Jahr setzte die 49-Jährige ihn vor die Tür. Eigentlich hätte sich der Mann ihr anschließend gar nicht mehr nähern dürfen - das Amtsgericht hatte es ihm untersagt. Denn schon einige Wochen vor dem Messerangriff fühlte sich die Frau von ihm massiv bedroht.
„Ich empfand das als Demütigung und war verzweifelt“, hatte der 56-Jährige zu Prozessbeginn über seinen Anwalt erklären lassen und die Tat eingeräumt: „Ich bereue die schwere Verletzung, für die es keine Erklärung gibt.“ Er habe unter der Trennung von seiner Familie gelitten. Als er seine Partnerin auf dem Marktplatz wieder gesehen habe, sei die angestaute Wut hochgekommen.
Sein umfassendes Geständnis wertete die Kammer strafmildernd. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnten die Richter aber nicht feststellen: Zwar sei das eine affektiv aufgeladene Situation gewesen, aber der Angeklagte soll in seiner Einsicht und Steuerung nicht beeinträchtigt gewesen sein. „Er befand sich zum Zeitpunkt der Tat nicht in einem seelischen Ausnahmezustand“, erklärte der Vorsitzende.
Unter Tränen verfolgte die 49-Jährige die Urteilsverkündung, schaute ihren früheren Lebensgefährten auf der Anklagebank immer wieder an. Noch heute leidet sie unter Angstzuständen und ist seit der Tat in psychologischer Behandlung. In dem Prozess war sie als Nebenklägerin aufgetreten. Ihr Verteidiger hatte ebenso wie die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft gefordert.
Der 56-Jährige sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Dem Gericht zufolge erwartet ihn nun eine Ausweisung in die Türkei.