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WIE GERECHT IST DIESES HARTE URTEIL?

Mutter schlug Beamtin - 10 Monate Haftstrafe!

Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?



- Die Vorgeschichte: Hartz-IV-Empfängerin Irene K. liegt seit der Geburt ihres Sohnes im November 2005 mit dem Jugendamt im Clinch, da sie den Namen des Vaters nicht angeben wollte. Dazu ist sie als Hartz-IV-Empfängerin aber verpflichtet (einzige Ausnahme: Der Name ist unbekannt). Grund: Wer Hartz IV kassiert, muss alle "Einnahmequellen" ausnutzen, dazu gehört auch Unterhalt.



- Der Tattag: Im Oktober 2006 geht Irene K. zum Jugendamt, mit 740 Euro in bar. Sie will den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen und "endlich in Ruhe gelassen werden". Als die Sachbearbeiterin sich weigert, das Geld anzunehmen, eskaliert die Situation. Sie habe die Frau "geschubst", gab Irene K. vor Gericht zu. Laut Augenzeugen aus der Behörde sei sie jedoch "total ausgerastet". Eine Mitarbeiterin: "Das ging weit über das hinaus, was wir hier normalerweise an Konflikten erleben. Die Kollegin leidet noch heute unter Angst."



- Die Folgen: Nach dem Ausraster alarmierte das Jugendamt den Sozialen Dienst, der nachprüfen sollte, ob es Irene K.s Kindern gut gehe. Das Ergebnis: Alles super, die Tochter schreibt gute Noten auf dem Gymnasium, spielt Geige im Schulorchester.



- Das Urteil: Amtsrichter André Peters (wohnt in St. Peter-Ording) konnte gestern zu keiner Stellungnahme erreicht werden. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte er, dass er ein Exempel statuieren wolle und dass Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien.



- Muss die Mutter wirklich ins Gefängnis? Irene K. hat Rechtsmittel eingelegt. Wahrscheinlich wird das Urteil in der nächsten Instanz gemildert (wie einst viele Urteile von "Richter Gnadenlos" Ronald Schill).



- Verfahren, bei denen Richter die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilten: Steuerhinterziehung - ein Anwalt prellte den Staat um 800000 Euro. Raserei: Ein Gebäudereiniger fuhr eine junge Frau tot. Korruption: Bauamtsleiter kassierte 15000 Euro Schmiergeld. Freiheitsberaubung: Ein Mann hielt seine Ehefrau acht Monate gefangen. Besitz von Kinderpornografie: Ein Elektriker hortete Ekelbilder.

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Datum:  12.7.2007
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