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WEIL IHR SOHN NICHT ZUR ARBEIT GING

Hartz-IV-Mutter verliert Wohnung

H artz IV-Empfänger sind zunehmend unter Druck. Mit Sanktionen wie der Einstellung sämtlicher Zahlungen muss rechnen, wer nicht jeder Anweisung der Arge "Team Arbeit Hamburg" haargenau Folge leistet. Offenbar schießen Sachbearbeiter dabei übers Ziel hinaus. Wie im Fall von Jutta Taleikis. Nichts hat sich die 55-Jährige zuschulden kommen lassen. Aber weil die Arge an ihrem Sohn ein Exempel statuieren will, verliert sie jetzt ihre Wohnung. Ein Fall von Sippenhaft.



Gemeinsam mit dem 21-jährigen Jan-Philipp lebt Jutta Taleikis in einer Wohnung in Bramfeld. Sie war Verkäuferin, arbeitete dann als Malerin, bevor ein Rückenleiden sie zwang, diese Tätigkeit aufzugeben. Ihr 21-jähriger Sohn sucht seit dem Schulabschuss nach einer Lehrstelle - ohne Erfolg.



Konflikte mit der Arge hat Jan-Philipp häufiger. Als ihm zuletzt ein Ein-Euro-Job zugewiesen wurde, blieb er der Arbeit mehrfach fern. Er sagt, er habe einfach nicht das Geld für die Fahrkarte gehabt. Konsequenz: die Sperre. Drei Monate kein Geld. Nicht mal für die Miete. Eine Katastrophe - auch für die Mutter. Sie bekommt zwar ihre Leistungen weiter, aber da ihr nur die Hälfte der Miete zusteht, droht ihr die fristlose Kündigung. Sie ist empört: "Warum werde ich bestraft, wenn mein Sohn was falsch macht?"



Horst Weise, Sprecher der Arge, nimmt seine Kollegen in Schutz. Sie hätten sich völlig korrekt verhalten. Hätte sie ihren Sohn zu größerer Zuverlässigkeit erzogen, wäre das alles nicht passiert ...



Aber sind Eltern tatsächlich verantwortlich für ihre erwachsenen Kinder? Eindeutig nein, wie das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen entschied: Da ging es um eine alleinerziehende Mutter zweier Söhne. Weil einer der beiden von der Arge gesperrt wurde, konnte die Frau nur zwei Drittel der Miete zahlen und erhielt die Kündigung. Die Richter verurteilten die Arge, die Miete voll zu zahlen: "Sippenhaft", so hieß es in der Entscheidung, sei "dem Sozialrecht fremd." (AZ L 6 AS 335/09 B ER).



Dass die Hamburger Arge diese Rechtsprechung ignoriert, überrascht Insider nicht. "Man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass die Arge rechtswidrig agiert", sagt Ralf Hagelstein von der Arbeitsloseninitiative "PeNG". Und Willi Wilsdorf vom IG-Metall-Arbeitskreis Erwerbslose: "Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass die Arge geltendes Recht bricht."



Sie handele nach dem Motto: "Man kann's ja mal versuchen ..." Jede Gelegenheit, Leistungen zurückzuhalten, werde genutzt. Denn von oben gebe es die Anweisung, dieses Jahr acht Prozent einzusparen.



"Nicht auf meine Kosten", sagt Jutta Taleikis und kämpft. Sie zieht jetzt vors Hamburger Sozialgericht.

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Datum:  5.8.2009
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