Erst wurde geschnippelt und gekocht, dann setzte es Dresche. Beate Ursula G., Aushilfslehrerin an der Gesamtschule Langenhorn, hatte im Kochunterricht mit einer fünften Klasse Erbsensuppe zubereitet. Als die Lütten Kritik am Essen äußerten, verlor die 41-Jährige die Nerven und griff zwei Schülerinnen an. Dafür stand sie gestern vor Gericht. Anklage: Körperverletzung im Amt.
Frau G. ist eine kräftige Frau mit schulterlangen Haaren und goldener Brille. Auch im Gerichtssaal wirkt sie aufgebracht. Mit Händen und Füßen wehrt sie sich gegen die Anklage, gestikuliert, versucht das Szenario nachzustellen, spricht dazwischen, pöbelt.
"Die Kinder lügen", sagt die 41-Jährige. Sie sei nicht gewalttätig gewesen. Die Anklage sei eine "Erpressung der Kinder", wie sie wirr zu erklären versucht.
Der Fall: Im Oktober 2008 wird Diplomingenieurin Beate Ursula G. aus Rahlstedt in der Klasse 5a als außerschulische Lehrkraft eingesetzt. Sie soll mit den Kindern kochen.
Doch die zubereitete Erbsensuppe mögen Angelina (11) und Paula (10) nicht. Die Kinder beginnen mit der Frau zu diskutieren, bis G. sie in einen anderen Raum bringt. Dort eskaliert die Situation. Die 41-Jährige nennt Angelina eine "arrogante Zicke", packt sie am Nacken und zieht sie vom Stuhl, bis sie keine Luft mehr bekommt! "Das tat weh. Ich schrie, dass sie aufhören soll", erzählt Angelina.
Doch damit nicht genug. Mit den Händen am Hals zieht sie die Schülerin vom Boden wieder hoch und drückt sie an die Tür, so schildern es die Kinder. Paula will ihrer Freundin zu Hilfe kommen und kassiert dafür eine Ohrfeige.
Das Gericht sah keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Kinder. Urteil: 3600 Euro Geldstrafe. Richterin Monika Schorn ist entsetzt. "Ich denke, Sie sollten nicht mehr als Lehrerin arbeiten", rät sie ihr. Unglaublich: Die Frau war bereits 2007 wegen einer Körperverletzung verurteilt worden und wurde trotzdem als Aushilfslehrerin beschäftigt. Momentan unterrichtet Frau G. Mathe und Physik am Lessing-Gymnasium in Harburg.
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